Adoption durch Stiefvater

3 Antworten

Nehmen wir mal an, daß sich das Verhältnis zwischen Deinem Stiefvater und Dir sich nicht mit einer formellen Adoption ändern würde. Warum also? Namenswechsel? Mögliche Erbschaft?

dreamie93 
Fragesteller
 23.11.2012, 17:03

Ich möchte mich voll adoptieren lassen, weil mein leiblicher Vater seit Jahren keinen Unterhalt zahlt (bin noch in der Ausbildung) und auch in vielerlei anderer Hinsicht nur Ärger macht. Ich möchte nicht, dass er im Alter irgendwelche Unterhaltsrechte gegen mich geltend machen kann.

Die Frage ist, ob denn bei deinem leibliche Vater überhaupt etwas zu holen ist. Da kommt ihr ohne einen Anwalt nicht weit. Das müsst ihr dann eben mal investieren.

Da du deine Elternunterhaltspflicht gegenüber deinem leiblichen Vater ausschließen möchtest und auf sein Erbe eher nicht spekulierst, empfehle ich Antrag auf sog. "Volljährigenadoption mit starker Wirkung" gem. § 1772 (1) BGB :-O

Der notariell zu beurkundende (!) Antrag muss von dem/den Annehmenden (Stiefvater) und dir als anzunehmenden Volljährigen gemeinsam und persönlich gestellt werden.

Die Notariatsgebühren richten sich in diesem Fall nach dem Reinvermögen des Annehmenden (bei einem Vermögen von z.B. 100.000 Euro beträgt die Antragsgebühr ca. 250 Euro).

Als volljähriger Anzunehmender benötigst du die Einwilligung oder Zustimmung deiner leiblichen Eltern oder bisherigen gesetzlichen Vertreter (Vormund etc.) nicht mehr.

Das Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht selbst ist der Fallschilderung nach reine Formsache :-)

Durch ein bereits bestehendes, gefestigtes Eltern-Kind-Verhältnis steht steht dem wohl nichts entgegen (§ 1769 BGB).

Die im notariellen Adoptionsantrag vorzunehmende eingehende Schilderung des bisherigen persönlichen Umgangs zwischen den Beteiligten (übereinstimmende Interessen, Hobbys, Weltanschauungen etc.) sowie die Situation des sonstigen familiären Umfelds dürftem dem Vormundschaftsgericht die Prüfung der erforderlichen "sittlichen Rechtfertigung" und antragsgemäßen Beschluss nun sehr leicht machen :-)

G imager761

imager761  23.11.2012, 18:01

Upps, dem ersten Abschnitt fehlt natürlich ein entscheidendes "nicht" :-O

Zwar wirst du als Angenommener mit allen Rechten und Pflichten zum Kind des annehmenden Stiefvaters, allerdings auch, denn deine Verbindungen zu deiner leiblichen Verwandtschaft erlöschen jedoch nicht. Alle unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche bleiben vielmehr - auch gegenüber deinem leiblichen Vater - unverändert bestehen :-O

G imager761