Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit; Frist abgelaufen...?

4 Antworten

Bis wann hättest du die Strafe antreten müssen?

schätze, der Aufenthalt wird sich nicht mehr vermeiden lassen. Fristen sind eigentlich einzuhalten. 

Ich habe berufliche Erfahrung auf dem Gebiet. Wenn du das Geld ganz oder anteilig aufbringen kannst kannst du die Haftstrafe noch ganz oder anteilig abwenden. Ableisten von gemeinnütziger Arbeit oder Ratenzahlung wird eher nicht mehr möglich sein, es sei denn,  dass du zufällig an einen sehr großzügigen Staatsanwalt geräts,  der das nach eigenem Ermessen entscheiden kann.

Das Du die Sache selbst verschlampt hast sollte Dir nun klar sein. Darum solltest Du sofort, also am 4. Januar persönlich bei der Staatsanwaltschaft vorsprechen und die Sache klären, das wird schon schwierig genug. Letztlich ist aber auch der Staatsanwaltschaft nicht daran gelegen das Du die 40 Tage absitzt, denn das kosten die Gemeinschaft mehr als 600 €. Darum sind Deine Chancen nicht schlecht, aber kümmer Dich! Wenn es klappt rechne mit sechs Stunden gemeinnütziger Arbeit pro Tagessatz.

Ist der Strafantrittstermin erst überschritten ist es fast (es gibt immer noch Zeichen und Wunder) zu spät, der Haftbefehl geht raus und dann hilft nur noch bezahlen, sofort und alles.