abtretungserklärung Mietkaution, wiederrufen und als darlehen beantrange?

2 Antworten

Du brauchst die Abtretung nicht zu widerrufen, da Mietkautionen nur noch als Darlehen gewährt werden.

Ich würde Dir empfehlen, keine anderen Schulden vom ALG 2 abzuzahlen.

Überdies dürfen meines Wissens nach nur maximal 10% mtl. vom Regelbedarf zur Tilgung einbehalten werden.

Das bedeutet, wenn Du aktuell monatlich zusammen 93 € ans Jobcenter abstotterst, dann würde ich dagegen in Widerspruch gehen mit Begründung u.a. wie in Deiner Fragestellung (Winterkleidung). Die privaten Schulden würde ich nicht erwähnen, da sie nicht von Belang sind.

Und gib mal: "mehrere darlehen jobcenter rückzahlung" in Google ein ...

Wenn du noch andere Schulden hast, hat das JobCenter damit nichts zu tun. Von deiner Grundsicherung KANNST du gar keine Schulden zahlen. Das wäre dann eine Zweckentfremdung der Mittel.

Du musst zur Schuldnerberatung.