Abstellen eines Wohnmobiles vor dem Haus?
Vor einem Mehrfamilienhaus, neben der Strasse, befinden sich zusätzlich zu den gemieteten und zugewiesenen Garagen mit Vorplätzen 2 mit Pflaster befestigte Stellflächen für den Allgemeinbedarf wie z.B. Kurzzeit Besucher, im Winter zur Lagerung des Schnees vom Garagenvorplatz usw, was zwar jeder weiß, dies aber nicht extra beschriftet ist. Nun hat ein Mieter einen PKW und ein Wohnmobil, aber nur eine Garage. Das angemeldete Wohnmobil steht nun, mangels anderer Abstellmöglichkeit, das ganze Jahr über vor dem Haus auf dieser Allgemeinfläche. Ein Abstellen auf der öffentl. Strasse ist aufgrund der vorhandenen Strassenbreite nicht möglich und ein anderer geeigneter Platz wird offensichtlich nicht gefunden. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurde das Wohnmobil bisher nicht entfernt. Welche Möglichkeiten gibt es ohne gleich einen Rechtsstreit anzuzetteln ? Gibt es zur längerfristigen Abstellung eines Fahrzeuges evtl. auch gesetzl. Regelungen?
Bitte nur kompetente Antworten.
4 Antworten
Das ist ganz klar eine Angelegenheit des Hausbesitzers. Der kann entscheiden, wie dieser Paltz, der wohl zum Haus/Grundstück gehört, genutzt werden kann. Der einzelne Mieter, der keinen Mietanspruch auf den Platz hat kann da keine Ansprüche geltend machen, aber auch die anderen Mieter (dazu gehörst Du anscheinend) auch nicht.
Wenn es keine Vereinbarung im Hause oder eine Festlegung in der Hausordnung zu dem Platz gibt, dann entscheidet der Besitzer wie dieser Platz genutzt wird, bzw. wer ihn nutzen darf oder nicht.
Einen Rechtsstreit kann nur er mit dem Mieter anfangen, falls dieser sich seinen Anweisungen widersetzt.
Nein, eindeutig der Besitzer. In diesem Falle, wenn der Fragesteller uns nichts verschwiegen hat über die Besitzverhältnisse dieses Platzes, sind Besitzer und Eigentümer sowieso identisch.
Das ist eideutig falsch. Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als solcher eingetragen ist, etwa die Witwe. Besitz ist demgegenüber die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, § 854 BGB und beschreibt den Vermieter, etwa den Sohn oder Betreuer, dem diese Aufgabe übertragen wurde, der darin wohnt oder eben auch den Mieter mit dem Wohnmobil, der vor dem Fenster seiner Mitmieter parkt.
Aber der Fragesteller hat nichts von einer Witwe gesagt. Von einem Sohn auch nicht.
Ja, deine Definition von "Besitzer " ist korrekt und entspricht demzufolge dem was ich gesagt habe. Der Besitzer entscheidet, wad mit seinem Besitztümer passieren soll.
Ein Mieter ist ein indirekter Besitzer, aber für diesen Parkplatz gibt es laut Fragesteller keinen Mieter. Somit scheint wohl der Eigentümer der Besitzer zu sein. Somit hat der Eigentümer als Besitzer die Entscheidungsgewalt.
Herrje, bist du so unbedarft oder tust du nur so? Du besitzt wortwörtlich den Sitz im Linienbus, wenn du Fahrgast bist, aber Eigentümer sind die Stadtwerke.
Wenn man die Rechtsbegriffe Eigentum und Besitz nicht begreift oder auseinanderhalten kann, sollte man sich mit Kommentaren einfach mal zurückhalten. Das ist nicht nur peinlich, sondern enervierend, was du hier von dir gibst :-O
Gehört die beschriebene Fläche zum Grundstück, ist der Eigentümer weisungsbefugt. Hat er hier mehrmals zur Abschaffung aufgefordert? Dann wird es Zeit für eine zugangssicher schriftlich zugestelle, qaulif. Abmahnung, Unterlassungsaufforderung unter angemessener Fristsetzung mit Ankündigung der fristlosen Kündigung
Interessant wäre noch zu wissen, ob die Fläche am Grundstücksrand ist. Dann dürften da wahrscheinlich eh keine Parkplätze sein.
Wenn das ein privater Parkplatz ist, könnte der Eigentümer (in dem Fall wohl die Hausverwaltung) das Fahrzeug abschleppen lassen. Wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist, kann man dann natürlich parken, solange man will, solange das nicht durch andere Schilder begrenzt wird.
Ein Wohnmobil ohne Kennzeichen: nur auf Privatgrundstück. Mit: auf der Straße meistens höchstens 1 Nacht (fragen).
Mit: auf der Straße meistens höchstens 1 Nacht (fragen).
Falsch. Auf der Straße darf man ein angemeldetes Wohnmobil, wenn das nicht durch irgendwelche Schilder begrenzt wird, solange parken, wie man will. Eben genauso lange wie ein Auto.
Und wen willst du denn fragen, ob man an der Straße parken darf? Nen Brief an die Stadt schreiben😂?
Das entscheidet nicht der Besitzer sondern der Eigentümer.