Abstand Haustüre zur öffentlichen Strasse / ohne Gehweg in Zone Schrittgeschw. Ist Vermieter haftbar, wenn Mieter durch öffentlichen Verkehr gefährdet werden?
2 Antworten
Vergleichen wir es mit einem Autofahrer, der längs zur Straße parkt muss beim aussteigen auf dennachfolgenden Verkehr achten. Der kann auch nicht achtlos die Tür öffnen und raus springen und den vorbei fahrenden Autofahrer gefährden. Genau so ist es mit einem Mieter, der an so einen Straße seine Haustür hat. Bevor er in das Haus eingezogen ist wird er sich die Sache wohl angeschaut haben. Er hätte sie ja nicht Mieten müssen, wenn die Haustür so gefährlich ist ;-)
Besten Dank für die hilfreiche Antwort, es ist nur so, dass diese Engstelle zwischenzeitlich "als Abkürzung" sehr frequentiert wird und es hier vermehrt zu Gefährdungen kommt. Die Stadt wurde auf diesen Umstand hingewiesen, sieht hier jedoch keinen weiteren Handlungsbedarf. (Begrenzung auf Schrittgeschwindigkeit). Man solle jedoch die Mieter gezielt nochmals auf diese Gefährdung hinweisen ..und das war's dann! ..hatte nur Bedenken, dass somit die Verantwortung auf Vermieter abgewälzt wird (Erklärung in deinem Mail ist jedoch schlüssig und nachvollziehbar --> Nochmals DANKE !)
Nein, der Vermieter hat ja schlicht keinen Einfluss auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Du müsstest den belangen, der dich gefährdet hat.