Absicherung beim Autoverkauf?
Hallo, ich habe mein Auto übers Internet verkauft. Es wird in 3 Wochen abgeholt (mit LKW) ohne, dass der Käufer es jemals richtig gesehen hat. Ich geh davon aus, dass auch auf die Probefahrt verzichtet wird. Das Auto ist bereits 11 Jahre alt und natürlich hat es langsam die ein oder anderen Mängel. Selbstverständlich werden auch immer wieder welche hinzukommen.
Nun meine Frage: Was, wenn das Auto abgeholt wird und vielleicht nur 2 Tage später ein größerer Fehler auftritt? Bzw die älteren plötzlich vorgeworfen werden. Wie kann ich mich genügend absichern, um nachher nicht auf einem riesen Kostenberg sitzen zu bleiben, für den ich eventuell nicht mal verantwortlich bin?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Setz einen schriftlichen Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss auf und lass ihn dir unterzeichnen. Hier findest du weitere Infos, die dir eventuell weiterhelfen: http://www.recht.help/informationen/kfz-recht/gebrauchtwagen-kauf-verkauf-garantie-gewaehrleistung-haftung-mangel-haendler-privat/
Warum wird das Auto mit dem LKW abgeholt? Ich nehme mal an, Du hast das Auto schon abgemeldet? Warum holt sich der Käufer nicht ein rotes Nummernschild, um das Auto zu überführen, dann kann er doch gleich feststellen, ob der Wagen größere Mängel aufweist. Sollte der Wagen gleich ins Ausland überführt werden, dann hast Du eh nichts zu befürchten.
Beim ADAC z.B. gibt es vorgedruckte, rechtlich abgesicherte, Verträge, lass Dir einen kommen oder hol Dir einen. Auch Deine eigene bisherige KFZ Versicherung könnte welche haben. Ruf an!
wichtig ist ein Kaufvertrag als Privatverkauf ohne Rücknahme verkauft wie besehen, und das Fahrzeug erst rausgeben wenn unterschrieben und Geld in der Tasche
wichtig ist ein Kaufvertrag als Privatverkauf ohne Rücknahme verkauft wie besehen,
Das was Du erwähnst ist nicht wichtig, sondern absolut überflüssig dies im Kaufvertrag zu erwähnen.
Rücknahme ist eh eine völlig freiwillige zusätzliche Vereinbarung welche niemand geben muss, weder ein gewerblicher Verkäufer noch ein Privatverkäufer, daher sinnlos eine Rücknahme zu der niemand verpflichtet ist auszuschließen.
Der Zusatz verkauft wie gesehen ist ebenfalls überflüssig und schließt die Sachmängelhaftung nicht rechtswirksam aus.
Was wichtig ist, ist dass die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wird, alles andere kann der Verkäufer sich getrost ersparen.
Ausschluss der Sachmängelhaftung unterschreiben lassen bei der Übergabe.