Abschreibung Transporter Nebengewerbe/kleingewerbe

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Eigentl eine klassische Frage für Buchalter und gelernte / studierte Kaufleute.

Bei einem gebrauchten Kleinlastwagen kann der Tabellenwert ( 9 Jahre?) für die Abschreibung nur noch ein Hinweis auf die übl Nutzungsdauer sein. Bei einem 2007 zugelassenen Fahrz wären also bereits 8 Jahre abgelaufen. Es folgt nun die unverzichtbare Rechenaufgabe: 8 Jahre und 140,000 km, wie lange wird das Teil voraussichtl noch brav seinen Dienst verrichten. Da der Zustand hier unbekannt ist, nehmen wir einfach 4 Jahre, dh der Nettokaufpreis von 10,000 kann jährl mit 2,500 abgeschrieben werden.

Alle lfden Kosten des KleinLKW (Benzin etc) sind Betriebsausg., wer fährt schon privat mit so einem Parkplatzfresser durch die Landschaft?

Alles klar?