Abschlussprüfungen abholen?

3 Antworten

Du kannst die, glaube ich, nicht abholen sondern nur einsehen. Ich würde einfach mal bei deiner Schule nachfragen

Frage einfach bei deinem zuständigen Schulrat an. Die Antwort kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, da Schulrecht Ländersache ist. Der Schulrat ist in jedem Fall zuständig, hilft er nicht, kannst du dich beim zuständigen Kultusministerium erkundigen, bzw. beschweren. In NRW hat z.B. das "Schulamt" mehr beschaffungsmäßige Aufgaben zu erfüllen, so dass dort nur schleppend (wenn überhaupt) Hilfe zu bekommen ist. Ich hoffe ich konnte dir helfen, liebe Grüße, Chiliheadz.

Hotteb  11.07.2011, 15:21

Ich weiss nicht, woher du deine Kenntnis hast, dass Schulämter in NRW eher beschaffungsmäßige Aufgaben zu erfüllen hat. Schulämter, bei denen unter anderem auch die Schulräte tätig sind, haben vielmehr wichtigere Aufgaben zu erfüllen als, ich sags bewusst ironisch Belistifte, Tafelkreide, Tische und Stühle zu kaufen oder auch Reparaturmaßnahmen in Auftrag zu geben.. Über die Aufgaben der Schulräte kannst du dich ja mal gesondert informieren. Ferner haben Schulämter zum Teil aufsichtsführende Aufgaben über die Schulen des Zuständigkeitsbereichs wahrzunehmen. Darüber hinaus bewirtschaften sie, neben vielfältigen anderen Aufgaben, Mittel aus speziellen "Töpfen/Programmen", aus denen z.B. in Sonderprogrammen, Lehrer beschäftigt und finanziert werden. Hast du je mit einem Schulamt zu tun gehabt oder ein solches mal von innen gesehen?????????????????, dass du dich genötigt fühlst, solch einen Unsinn hier zu publizieren?????

hotteb

chiliheadz  12.07.2011, 11:06
@Hotteb

@hottep Ich weiß nicht, woher dudeine Weisheiten hast,ich habe diese Erfahrung mit einem Klienten in Ratingen gemacht. Es ging bis nach Düsseldorf zum Kultusministerium, worauf ein Rektor in Rente "ging", ein Schulrat einen "Verweis" bekam und ein "Oberschulrat" (Ziehgarn) erhebliche "Probleme" mit der Landesregierung bekam.... NOCH FRAGEN??? Deine Kommentierung ist sicher nicht ganz "wirklichkeitsnah", sondern Wunschdenken! Gerne würde ich dir Recht geben, rechtlich stimmen deine Ausführungen. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Wer nicht genau seine Rechte vertreten kann, wird abgewimmelt. Überlastete Mitarbeiter (zu schwache Besetzung der arbeitenden Ämter bei zu geringen Löhnen) zwingen sich zur "Nothilfe". Um ihre Arbeit schaffen zu können, wird möglicht viel abgewimmelt, weitergeschickt, "geparkt". Bleibe so "blauäugig" in deiner Traumwelt. Ich hoffe, du erlebst nicht das große Erwachen, wenn du selber einmal Hilfe benötigst! Den "Blödsinn" verzapfst DU! chiliheadz.

Abholen geht nicht, sondern nur Einsicht nach 10 jahren.