Abrechnung Niederschlagswasser

2 Antworten

Da dies noch nicht lange besteht, wirst du nicht drumherum kommen. Aber, wenn der Betrag zu hoch ist, kannst du ihn stunden lassen, oder in Raten bezahlen. Wir haben auch letztes Jahr ein Abrechnung bekommen und zwar von unserem Haus, welches schon seit mehr als 10 Jahren verkauft ist. Das Problem ist nur, das am Tag als der Bescheid erging, wir noch im Grundbuch eingetragen waren. Kleine Nachlässigkeit, hohe Kosten,

In Niedersachsen gibt es den Betrag schon lange und in NRW wurde er letztes oder vorletztes Jahr eingeführt. wie es in deinem Bundesland aussieht weis ich nicht. Gesetzliche Verjährung sind 3 Jahre ab ende des Jahres der erhebung. Sprich ab dem 01.01.2011 verjährt bis zum 31.12.2007, weil die Verjährungsfrist mit ende des Jahres der erhebung anfängt. 01.01.2008 anfang der erhebung und für das Jahr fängt die Verjährungsfrist am 01.01.2009 an. Sprich 3 Jahre = bis zum 31.12.2011.