Abmahnung fast 2 Monate später, ist das rechtens?

7 Antworten

Sie muss der Abmahnung widersprechen, also eine Stellungnahme der Personalakte beilegen lassen. Du hast wohl recht: Zeitnah, damit man sich noch daran erinnern kann. Der Text der Abmahnung muss den Vorwurf bezeichnen und für den Wiederholungsfall zumindest sinngemäß eine Kündigung androhen. Also Deine Freundlin muss aktiv werden. Eine Herausnahme der Abmahnung kann man glaube ich nur einklagen. Und zum Beweis des Widerspruchs sollte sie sich natürlich eine Unterschrift der Übergabe geben lassen

deine Annahme ist richtig, denn dazu gab es in dieser oder vergangener Woche ein Grundsatzurteil

Grundsätzlich ist es wichtiger, den Grund der Abmahnung zu prüfen! Vieles darf nämlich gar nicht abgemahnt werden. Ob zu Recht oder Unrecht ist keinesfalls egal!! Ihr solltet die Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Außerdem könnte der Betriebsrat hier auch einschreiten, sofern er seine Befugnisse kennt und nutzt!

Abmahnungen wegen Mängel in der Arbeit sind rechtswidrig! Jedem MA können Fehler passieren. Da würde eine Abmahnung die Arbeitsleistung eher verschlechtern, weil der MA sich auch noch prüfen muß, ob er/sie nichts vergessen hat.

Für eine Abmahnung gibt es keine allgemeingültig festgelegte Frist. Vielleicht musste die Firma die Vorwürfe ja auch erst mal überprüfen(?)

Nähere Umstände wären von Bedeutung.

genau,eine Abmahnung muss Zeitnah erfolgen,damit Du auch eine Chance zu Äußerung darüber hast. Googel Arbeitsrecht!