Abmahnung durch Vermieter wegen nicht einhalten des Putzen vom Hausflur gerechtfertig?

10 Antworten

Du wärest verpflichtet gewesen, für die Zeit deines Ausfalls für Ersatz zu sorgen, evtl. wäre dein Nachbar dazu bereit gewesen für dich die Sachen zu machen. Abmahnung ist möglich, hier aber sinnlos. Das war ja nur krankheitsbedingt und damit nicht regelmäßig. Falls also der V. dich abmahnen sollte, schildere ihm den Sachverhalt und entschuldige dich.. Der Petze würde ich künftig mit Missachtung begegnen. 

albatros  28.10.2015, 01:46

Nun, wie ich jetzt las, hast du genau das gemacht, was ich vorschlug. Meine Hinweise waren also überflüssig, entschuldige.  Denk mal dran: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben wenns dem Nachbarn nicht gefällt".

Nun mal kurz und bündig:

Sie haben vertragsgemäß Ihre Pflichten aus der Hausordnung zu erfüllen; unabhängig davon, ob Sie das können oder nicht können. Für Letzteres haben Sie notfalls für Ersatz zu sorgen.

Ich hab mir gedacht: Wenn er es macht, lege ich eine Kopie vom
Krankenhaus nach, damit der Vermieter sieht, das ich mit dem Fuß
probleme hatte

Das können Sie natürlich machen; hoffentlich mit Erfolg!

Wie wäre es gewesen, wenn Du es ganz anders gemacht hättest? Wenn ich gesundheitlich nicht in der Lage bin, vertraglich geregelte Arbeiten zu erledigen, dann bitte ich den Nachbarn, ob er das eine zeitlang für mich übernehmen kann. Du hättest als Ausgleich es dann für dieselbe Zeit für ihn übernehmen können. Wir sind alle Menschen und können uns dementsprechend verständigen. Ich verstehe Dich, ehrlich gesagt, nicht.

Es ist nunmal leider so, dass du in so einem Fall für Ersatz sorgen must.
Steht auch in den Hausordnungen!

Conan731989 
Fragesteller
 27.10.2015, 18:55

NICHT in Mietvertrag steht nix von Hausputz

KaeteK  28.10.2015, 07:44
@Conan731989

Man kann sich auch das Leben unnötig schwer machen...

aribaole  28.10.2015, 12:12

Jedes Mietwohnhaus hat eine Hausordnung! Wenn hier schon einige dassalbe sagen, muss doch was drann sein. Aber: jeder ist seines Glückes Schmied!!!!

Krankheit entbindet den Mieter nicht von seinen vertraglichen Pflichten.

Kann er diese nicht selbst wahr nehmen, muß er jemand damit beauftragen.

Im Klartext, Abmahnung gerechtfertigt.

Krankenschein gilt nur beim Arbeitgeber Als Entschuldigung.

Conan731989 
Fragesteller
 27.10.2015, 18:56

dann sag ich es zum wiederholten mal, weil ich habs in der Frage vergessen zu erwähnen: Im Vietvertrag steht NIX von Hausputz

anitari  27.10.2015, 19:12
@Conan731989

Aber doch sicher in der Hausordnung, die oft Bestandteil des Mietvertrages ist.

Conan731989 
Fragesteller
 27.10.2015, 19:17
@anitari

nicht in meinem

anitari  27.10.2015, 19:22
@Conan731989

Ja denn kann Dich der Nachbar und Vermieter mal ...