Ablauf nach Wild-Unfall? Was jetzt..?

4 Antworten

Wenn es nachweislich ein Wildunfall ist, dann ist es ein Teilkaksoschaden, dabei wirst Du nicht hochgestuft, Du darfst jetzt aber keine Spuren an dem Fahrzeug ändern. Melde es der Versicherung, die wird einen Gutachter schicken. Achtung, bei einem Kaskoschaden hast Du keine freie Gutachterwahl, das mußt Du dann vorher mit der Versicherung absprechen, sonst bleibst Du auf den Gutachterkosten sitzen. Danach kannst Du lt. Gutachten abrechnen, bekommst dann aber die Mehrwertsteuer und die VErbringungskosten aus dem Gutachtennicht ausgezahlt. Wenn Du das selbst repariertst und nach Reparatur die Instandsetzung nachweist, dann bekommst Du die bei der echten Reparatur angefallene MwSt erstattet.

Üblicherweise gehört zur Vollkasko auch eine Teilkasko bei der Wildunfälle mit versichert sind. Bei dieser ist in aller Regel der Selbstbehalt niedriger und es erfolgt auch keine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.

Zunächst solltest du den Schaden deiner Versicherung anmelden. Dazu brauchst du die Bescheinigung der Polizei.

Alles weitere wird dann die Versicherung mit dir klären. Es kommt auch darauf an, ob du einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung hast. In diesem Fall müsstest du die Werkstatt nach Wahl der Versicherung aufsuchen. Ansonsten droht ein Selbstbehalt (ist den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers zu entnehmen).

Falls du keine Werkstattbindung hast, solltest du trotzdem mindestens 3 Kostenvoranschläge einholen und nach Freigabe durch die Versicherung beim billigsten reparieren lassen. Tust du das nicht, könnte weiterer Ärger mit der Versicherung ins Haus stehen.

Du musst den Schaden unverzüglich deiner Versicherung melden. Wenn du den Schaden am Fahrzeug belassen oder selbst instand setzen möchtest, muss ein Gutachter die Schadenshöhe ermitteln. Am besten besprichst du das mit deinem Versicherungsagenten. Die Frage ist aber auch, ob du in der Versicherungsprämie höher gestuft wirst, wenn du die Versicherung in Anspruch nimmst. Aber zuerst melden...

kim294  17.02.2014, 08:53

Bei Teilkasko wird man nicht zurückgestuft.

Sobald die Versicherung einen Schaden begleicht, wird der Inhaber hochgestuft. Solltest du den Schaden am KFZ nach Gutachter abrechnen, bedeutet das, dass du das Geld abzgl. der 19% Mwst. ausgezahlt bekommst. Bis zu einem bestimmter Höhe des Schadens lohnt es nicht, das man die Selbstbeteiligung berücksichtigen muss. Sollte eine Info von der Vers. beinhalten. Da zahlt man den Schaden selbst und gut is.

kim294  17.02.2014, 08:52

Ein Wildunfall ist ein Teilkaskoschaden. Da wird man nicht hochgestuft.