Ab welchem Alter darf man ein Feuerzeug kaufen und besitzen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Roma888,

ich habe keine Prüfung danach vorgenommen, ob es in BW eine landesrechtliche Spezialregelung gibt, nach der Artikel bestimmter Warengruppen (vergleichbar mit der von "guinan" für Bayern geschilderten Rechtslage) an noch nicht Volljährige nicht verkauft werden dürfen. Insoweit muss ich dir eine Antwort auf diesen Teilaspekt schuldig bleiben.

Im übrigen kann natürlich niemand hier die Verkaufssituation, wie sie sich dir gestellt hat, nachempfinden. Ebensowenig kann -außer dir selbst- jemand den Grund für die Verweigerung der Verkäuferin nachvollziehen. Hättest du sie doch mal konkret gefragt, weshalb sie dir das Feuerzeug nicht verkauft. Als 17-jährige ist man im Allgemeinen doch nicht auf den Mund gefallen und lässt sich nicht "grundlos" abweisen, sondern verlangt doch irgendeine plausible Erklärung.

Ich kann mir nur Vorstellen, dass der Geschäftsinhaber sich selbst bestimmte Regeln auferlegt hat, z.B. um bestimmte Artikel, die latent eine erhöhte Gefahr erzeugen könnten, nicht an unter Volljährige zu verkaufen. Wenn das Verkaufspersonal dein tatsächliches Alter (17) kennt, wäre die Verweigerung, unabhängig von etwaigen Individualregelungen des Ladens in dem du warst, nur nach den bundeseinheitlichen Bestimmungen zur Geschäftsfähigkeit (s.hierzu §§ 104 ff BGB = Bürgerliches Gesetzbuch) bzw. beschränkten Geschäftsfähigkeit zu erklären. Danach ist man zwischen dem vollendeten 7ten Lebensjahr und dem Erreichen der Volljährigkeit lediglich "beschränkt" Geschäftsfähig.

Allerdings kann ich mir diese Erklärung als Grund für die Verweigerung des Verkaufs eines Feuerzeugs nicht so recht vorstellen, weil das Feuerzeug (es sei denn ein goldenes für 500 €) nicht zu den Produkten zählt, für die bzw. bei deren/dessen Kauf du nach diesem Gesichtspunkt (beschränkte Geschäftsfähigkeit) die Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter benötigst.

Also, wenn und soweit dir vom Verkaufspersonal kein konkreter Grund genannt worden ist, komme ich bei Abwägung infrage kommender Verweigerungsgründe nur annehmen, dass es eine individuelle Maxime des Geschäftsinhabers ist, "jugendlichen bzw. jugendlich erscheinenden" Kunden Artikel, von denen -zumindest potenziell- ein erhöhter Gefahrenfaktor ausgeht, nicht zu verkaufen.

Mehr kann ich dir dazu nicht sagen.

Gruß hotteb

Roma888 
Fragesteller
 21.07.2011, 21:59

Ihre Begründung war halt, dass sie Feuerzeuge erst ab 18 jahren verkaufen dürfen.

Nach einer Erklärung hab ich nicht gefragt. Bin lachend aus dem laden raus und bin in einen anderen rein und hab mir dort ein Feuerzeug geholt.

Hotteb  21.07.2011, 22:06
@Roma888

Hallo Roma888,

danke fürs Sternchen. Habe nicht wirklich viel dafür getan. Aber wenn's dir ein wenig Klarheit gebracht hat, freue ich mich natürlich.

Gruß hotteb

"Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet . Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.

Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten. Generell gilt: Verursachen Kinder mit einem selbstgekauften Feuerzeug einen Brand, kann der Aufsichtspflichtige des Kindes bzw. der Verkäufer des Feuerzeugs u. U. zivilrechtlich belangt werden, wie einige Gerichtsurteile zeigen. Handelt es sich bei den potenziellen Feuerzeugkäufern um Jugendliche, ist zumindest „Fingerspitzengefühl" angesagt, bei Kindern sollte man konsequent „nein" sagen."

http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php

Roma888 
Fragesteller
 21.07.2011, 19:00

Ich bin 17 und hab kein Feuerzeug gekriegt, mit der Begründung das es erst ab 18 ist. Also stimmt es nicht. So eine Schnepfe!

guinan  21.07.2011, 19:05
@Roma888

Also nicht ganz. Es stimmt nach dem Gesetz nicht. Nach den verkaufsinternen Absprachen mit dem Chef kann es durchaus stimmen. Die müssen nicht jedem alles verkaufen, die können auch Kunden ablehnen. Und dass da "Fingerspitzengefühl" empfohlen wird, hast du ja wohl auch gelesen, oder? Sie DÜRFEN dir auch etwas NICHT verkaufen, wenn sie das wollen.

Mir wäre es neu, dass es dafür ein Mindestalter gibt...

Roma888 
Fragesteller
 21.07.2011, 18:48

Ich wurde von einer Verkäuferin heute darauf hingewiesen das Feuerzeuge ab 18 sind. Ich bin 17 Jahre alt.

Dacrouon  21.07.2011, 18:49
@Roma888

Dann hatte die allerdings gehörig einen an der Klatsche o.O

Nie im Leben erst ab 18.

Roma888 
Fragesteller
 21.07.2011, 18:50
@Dacrouon

Ich finde das auch völligen Schwachsinn :D

Du gehst in den Supermarkt und kaufst ein Feuerzeug. Da gibts keine Probleme mit dem Alter. Außer du bist jetzt irgendwie erst 5 oder so. Aber das bezweifle ich :D

Aber weiß einer bescheid wie es im Gesetzbuch drinnen steht?