Ab wann wird ein Haftbefehl erlassen?
Hallo, ich hab mal eine frage und zwar hat meine freundin ne gerichtsverhandlung und sie meinte sie hat keine lust dort hinzugehen...und ich weis nur das wenn man unentschuldigt von einem gerichtstermin weg bleibt das, das gericht einen haftbefehl erlassen kann... und ich wollte jetzt wissen ab wann das gericht sagt sie erlassen ein haftbefehl und man wird von zuhause abgeholt oder die polizei klingelt?
3 Antworten
Die Antwort ergibt sich aus § 230 Abs. 2 der Strafprozeßordnung: Ist das Ausbleiben eines Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so wird die Vorführung angeordnet oder ein Haftbefehl erlassen. Bei der Vorführung steht die Polizei am Morgen des Terminstages vor der Tür und nimmt den Angeklagten mit. Er wartet dann in einer Zelle auf den Beginn der Verhandlung. Bei einem Haftbefehl erfolgt die Vollstreckung sobald man des Angeklagten habhaft wird. Er kann in Haft bleiben, bis der Hauptverhandlungstermin abgehalten wird. Der Richter kann aber auch die Entlassung anordnen, wenn er sicher ist, dass der Angeklagte der Ladung zum Termin Folge leistet. Fazit: hingehen, und zwar pünktlich. Ausbleiben im Termin macht schon einen schlechten Eindruck und kann auch dann Geld kosten, wenn man später freigesprochen wird.
Erst wird sie ermahnt. Beim 2 Fehlen wird sie per Polizei geholt
ja und wie lange dauert das dann also wieviel tage bis die polizei auftaucht?
Und wenn sie dann spurlos abhaut
Wenn deine Freundin immer noch nicht kapiert hat, dass es nicht immer nach "Lust" geht, muss sie es wohl auf die harte Tour lernen. Du kannst ihr nur dringend raten, dort hinzugehen.