Ab wann muss ich Autoverkauf versteuern oder ist es gewerblich?
Guten Abend zusammen Ich habe demnächst vor, hobbymässig Autos zu kaufen, professionell aufzubereiten (Sandstrahlen, Lackreperatur, Innenraum aufbereiten, Technische rep. und reinigen) und dann wieder zu verkaufen.
Sowas mache ich eben gerne... nun, wie siehts mit dem verkaufen aus ? ca. 4x im Jahr verkaufe ich dann wieder ein Auto. (Wie) muss das versteuert werden ? (Wann) muss man ein Gewerbe anmelden, wann gilt es nicht als privat/hobby sondern als gewerbliche Arbeit ?
Oder habt ihr alternativen bei denen ich auch Autos aufbereiten kann ? Bekannten ihre Autos aufbereiten geht nicht gut.... Ich möchte auch kein Vermögen daran verdienen, nur ein kleiner Nebenverdienst.
Vielen Dank und einen schönen Abend zusammen.
5 Antworten
Aus deiner Frage geht eindeutig hervor, dass du Gewinnabsichten hast. Somit musst du auch schon beim ersten Auto das Gewerbe anmelden. Es spricht ja auch nichts dagegen. Steuern musst du doch erst bezahlen wenn etwas erwirtschaftet wurde. Die Gewerbeanmeldung kostet nur 10,- bis 20,- Euro Gebühr.
Wenn die Absicht besteht Gewinn zu erzielen, dann ist eine Gewerbeanmeldung vonnöten. Gewinne können erst nach Abzug der Unkosten entstehen, das sollte man mit einem Steuerberater besprechen. Die Ausweisung der MWSt ist aber bereits beim ersten Verkauf notwendig und die Abführung an den Fiskus ebenso. Das dies manchmal nicht so ernst genommen wird hat vielen Jungunternehmer in den Ruin getrieben.
Der FS will gebrauchte Autos aufbereiten. Das bedeutet eine Wertsteigerung die Umsatzsteuerpflichtig ist.
der USt befreite Kleinunternehmer wird nur auf Antrag beim Fiskus gestattet. Vorjahr weniger als 17500 Eur Umsatz und laufendes Jahr 50'000 Eu geschätzt sind die Grenzen. Die werden sehr schnell beim FS erreicht sein.
ähm, Du willst mir als Steuerberater die Steuern erklären?
geil .....
bytheway:
Fragesteller schreibt von ca. 4 Fahrzeugen pro Jahr ....
bei einer geschätzten Wertsteigerung von 3.000 € pro Fahrzeug bin ich bei 12.000 € Umsatz .....
somit unter der Grenze für die Kleinunternehmerregeleung
bytheway 2:
im Gebrauchtwagenbereich ist der § 25a UStG üblich .... heißt: nur die Differenz zwischen Einkauf + Aufbereitungskosten und Verkauf wird der Umsatzsteuer unterworfen ...
Das wundert mich aber jetzt gewaltig - da will jemand ein Steuerberater sein und kann Umsatz und Gewinn nicht unterscheiden. Als Kleinunternehmer mit USt - Befreiung kann man keinen Vorsteuerabzug tätigen. Der Umsatz beinhaltet auch daher die Ankaufpreise. Kauft der FS einen Wagen für 3000 Euro und päppelt den um 3000 Euro auf, d.h. er verkauft den Wagen für 6000 Euro, dann übersteigt er die Grenze von 17'500 € wenn er 4 Wagen verkauft.
ich kenn den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn .....
ich verweise nocheinmal auf den § 25A UStG (Differenzbesteuerung ...)
und wo schreib ich was von Vorsteuerabzug?
beim 25A zählt nur die Differenz aus Ankauf zu Verkauf als Umsatz .......
alles andere nicht .....
aber warum soll ich mit Dir disskutieren ....
(ich hab einen Handyverkäufer ...... der nimmt im Jahr einen 6stelligen Betrag ein ..... Umsatz ist aber nur knapp 9.000 €, der Mehrerlös ..... durch Betriebsprüfungen vom Finanzamt mehrmals bestätigt ...
Ein Gewerbe musst du anmelden sobald du das erste Auto mit Gewinnabsicht verkaufst/verkaufen willst und dann ist das ganze auch zu versteuern. Also Gewerbe anmelden und dann erst loslegen.
Ab wann ist das denn nötig ? Ein Opa welcher seinen alten Audi 100 verkaufen will muss ja auch nicht gleich ein Gewerbe anmelden...
Wenn Opa sein altes Auto verkauft, macht er im Normalfall keinen Gewinn.
Der kauft den Wagen auch nicht um ihn danach gewinnbringend zu verkaufen und er nutzt ihn auch privat. Es gibt Beratungsstellen für angehende Selbstständige, Google mal danach, die können dir helfen.
Hallo
dafür musst du natürlich ein Gewerbe anmelden.
GL
Ich weiss ja nicht ob es ein grosser Unterschied ist, aber icg komme aus der Schweiz = schweizer Recht.
Mehrwertsteuer?
hm, es soll in der Umsatzsteuer eine Kleinunternehmerregelung geben ........
und bei Gebrauchtfahrzeugen wird auch bei großen Autohäusern seltenst Mehrwertsteuer ausgewiesen ....