Ab wann muss ein neuer Eigentümer Hausgeld bezahlen?
Wir bewohnen eine Wohnung in einem Altbau. Der Dachboden wurde von einer Investmentfirma aufgekauft. Die baute dort vier Eigentumswohnungen. Zwei davon wurden gleich verkauft und sie sind bewohnt. Die neue Eigentümer verhalten sich einwandfrei und zahlen ihr Hausgeld regelmäßig. Die Baufirma, der noch die beiden anderen Wohnungen gehören, weigert sich, dafür das Hausgeld zu entrichten, weil die Wohnungen angeblich noch nicht "bezugsfertig" seien. Es fehle dort die Einbauküche. Das stimmt zwar, aber die fehlt nur deswegen, weil Interessenten sich selber eine Küche aussuchen können sollen. Weiter ist alles vorhanden. Meine Frage: Ab wann muss der Investor sich an den Hauskosten beteiligen? Da es sich um sehr große Wohnungen handelt, würden die andere Bewohner des Hauses deutlich weniger bezahlen müssen. Ab wann gilt eine Wohnung als "bezugsfertig"? Danke!
2 Antworten
Meine private Meinung: Sobald sich die Wohnungen in einem verkaufsfähigen Zustand befinden (ein Kaufvertrag also zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen werden kann, auch wenn noch eine Einbauküche spezifiziert werden muss), so ist der Verkäufer zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet. Es ist einzig und allein seine Sache, einen kompetenten Käufer zu finden - auch wenn er mit diesem noch Details vereinbaren muss.
Ja natürlich muß sich der Investor an den Hauskosten beteiligen. Schon wärend der Bauphase. Ist doch egal ob er oben Wohnungen baut oder nicht und ob die bezugsfertig sind, oder nicht. Er hat den Dachboden erworben und von dem Tag an zahlt er Hausgeld. Auf 2 Mieter kann er das bereits umlegen und den Rest muß er so lange selbst zahlen.
Die Baufirma hat damit nichts zu tun, die bauen doch nur im Auftrag des Investors.