Ab wann gilt Raum als Wohnraum

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Klar darf er benutzt und auch dafür ausgebaut werden. Den Rettungsweg was du sicher meinst ist kein Rettungsweg sondern die Treppe die vom letzten Obergeschoss zum Dach führt = Fluchtweg. Diese Treppe muß die Maße haben damit man ohne Gefahr von einem Stockwerk in das nächste gelangt, dazu die Sanis mit der Trage eine Person über solch eine Treppe transportieren kann. Doch das kann nicht passen, denn selbst Neubauten können von Stockwerk zur nächsten Etage mit Wendeltreppen ausgestattet werden.

Um aber das Dachgeschoss als Wohnraum zu nutzen muß eine Treppe mit richtigen Stufen ( Tritthöhe, Tritttiefe, Neigungswinken und Geländer ) versehen werden . Ist dies der Fall kann man diese Dachräume auch als Wohnraum benutzen. Da aber leider jeder Dorfbeamte, Städte und Bundesländer immer wieder ( im ermessen des Beamten ) entscheiden, sollte sie auf der Gemeinde am Bauamt nachfragen. Dürfte bei einer passenden Treppe kein Problem sein. ( was nicht geht , sind Steiltreppen wie man sie früher mal hatte, oder Klapptreppen ) . Gruß Wolf

Schlumpffan 
Fragesteller
 18.11.2011, 14:32

Danke für die ausführliche Antwort. Der Boden ist über eine Wendeltreppe erreichbar. Allerdings meint das Bauamt des Ortes es müsste einen zweiten Rettungsweg geben damit er als Wohnraum genutzt werden darf. Es gibt zwar mehrer Dachfenster (eines sogar mit einem kleinen Gitter drunter wo man sich draufstellen könnte) aber das wäre nicht ausreichend. Habe mir das angesehen und bin mir sicher, dass ich im Falle eines Brandes dadurch schneller und einfacher in Sicherheit kommen könnte als in vielen "normalen" Etagenwohnungen aber das sehen die zuständigen Beamten wohl anders.

mikewolf  18.11.2011, 23:38
@Schlumpffan

Daher sagte ich ja zu dir... " Shit " Beamte wir haben in Deutschland blöde Gesetze, wo reale gesetze durch Beamte unterschiedlich ausgelegt werden können. Sorry ich kann unser D Land langsam nicht mehr ab. Viele Mieter und Hauseigentümer haben einen Hobbykeller ! Egal welches Hobby man ausübt, ist es ein Partykeller, Bastellkeller , Aquarium oder in meinen Falle auch sogar 3 Räume , da ich einen der Räume für mein PC und Aquarium umgebaut habe. Fluchtweg wenn alles im 1. Oberschoss brennt , Hammer und Meisel oder was? Fenster besitzen alle Außengitter ( nein ich wohne nicht im Knast loll ) aber im Keller sind alle Fenster vergittert. Hier mal ein passendes Video von Asterix und Obelix.

http://www.youtube.com/watch?v=-lnfwdUeH78

30thh  16.09.2016, 22:53

Mit den Treppen stimmt nicht. Die Anforderungen an Treppen innerhalb(!) der Wohnung sind lockerer. Ziemlich alles, was ein Mensch besteigen kann, musste gehen. Wichtig ist der zweite Rettungsweg. Es muss ein Fenster vorhanden sein, das für die Feuerwehr erreichbar ist (z.B. über eine tragbare Leiter). Da gib es bestimmt Unterschiede je nach Land, aber für einen Dachboden unter 7 Meter Höhe (Fußbodenhöhe) sollte es möglich sein, es als Aufenthaltsraum genehmigen zu lassen.

Bei höheren Gebäuden wird es problematisch, da nicht mehr mit tragbarer Leiter gerettet werden kann...    

--- Privatmeinung, ohne Gewähr ---

Natürlich darf man den Raum nutzen... aber nicht als Aufenthaltsraum. Es ist etwas unterschiedlich je. nach Bundesland. Im Grunde sind die Regel ähnlich wie für einen Keller ohne zweiten Rettungsweg. Grob ist so:

Der Raum darf für den Aufenthalt von Menschen nur vorübergehend benutzt werden. Denkbar wäre z.B. Lager, Bibliothek, Home-Kino, Sport- oder Solariumraum. Ein Büro ist grenzwertig. Ein Haushaltsbüro oder ein Raum für das Studium wäre in der Regel OK. Ein vollwertiges Home-Office wird nicht gehen (auch die Versicherung wird in dem Fall nicht glücklich darüber).

Ein Schlafzimmer oder Kinderzimmer ist natürlich ausgeschlossen. Spielzimmer oder Partyraum ist wiederum grenzwertig.

Solange Sie da selber wohnen, wird natürlich keine Stress machen. Das musste schon etwas ganz außergewöhnliches passieren, damit das Bauamt ein Privathaushalt kontrollieren kommt.

Beim Vermieten muss man aufpassen und dem Mieter es auch klar im Vertrag definieren, dass diese Fläche zwar zur Wohnfläche zählt, aber kein Aufenthaltsraum ist. Am besten kurz beim Vermieterverein um Hilfe mit dem Vertrag bitten.

--- Privatmeinung, ohne Gewähr ---

Als Kinderzimmer oder als Schlafzimmer dürfte der Dachboden erst recht nicht genützt werden. Der der Begriff Wohnraum gilt auch für diese Art von Nutzung bzw. Gebrauch. Das ganz besonders auf Nutzung durch Kinder bezogen. Selbst die Nutzung als Computer- oder Nähzimmer ist nicht zulässig. Ein Vergleich zu einem Party-Kellerraum in einem Keller ist da nicht zulässig. Hilfsweise sollte da die AGB einer Gebäude- Versicherung gelesen werden. Es wäre erst mal kein Versicherungsschutz mehr gegeben und würden im Ernstfall Menschen Schaden erleiden, wären einige Straftatsbestände erfüllt.

wenn es ihr eigentum ist, kann sie machen, was sie will.

vlt. sollte sie über eine feuertreppe nachdenken oder was ähnliches.

wenn sie mieterin ist, müsste sie mit dem vermieter klar kommen.

also hat sie ihn oder will sie ihn? das ist doch die frage....

jockl  17.11.2011, 20:43

Sry, aber man sollte vorab die Frage richtig lesen.