Ab wann darf mein Vermieter einen neuen Mieter suchen?

7 Antworten

Suchen darf dein Vermieter einen neuen Mieter sobald deine Kündigung bei ihm eingegangen ist. Es liegt in seinem Interesse Leerstand so gering wie möglich zu halten. Du hast als Mieter die Pflicht Besichtigungen zuzulassen. Termine müssen mit dir abgesprochen werden. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, solltest du deinem Vermieter zwei Besichtigungstermine pro Woche für jeweils 1 Stunde anbieten. (schriftlich) So kann er Besichtigungen planen und du hast ihn nicht dauernd auf der Matte stehen: Können sie dann....oder dann....und Dienstag würde gern einer besichtigen usw. Du hast die Pflicht Besichtigungen zuzulassen. Verweigerst du diese, machst du dich schadensersatzpflichtig, wenn du dadurch verhinderst, dass der Vermieter nicht zeitnah weitervermieten kann. Das kann dich durchaus bis zu 3 Monatskaltmieten kosten. Je kooperativer du bist, desto schneller ist die Wohnung wieder vermietet und die Besichtigungen haben sich schnell erledigt. Du brauchst übrigens keine Besichtigungen selbst durchzuführen, das ist Aufgabe des Vermieters. Du musst sie nur reinlassen.

Die Kündigungsfrist ist ja dazu da, dass der Vermieter neue Mieter suchen kann. § hab ich keinen dazu, mich selbst würde das aber auch nicht stören, ist ja klar, dass der seine Wohnung sofort wieder vermieten will und das geht halt nicht ohne Besichtigungstermine.

Mach dir auch keinen Kopf darüber wie lang er die Termine ankündigen muss. Wenn es soweit ist, wird er dich Kontaktieren und dir Vorschläge machen oder dich um einen Termin fragen. Redet miteinander dann klappt das auch ganz ohne DARF, MUSS und §.

Sinafee123 
Fragesteller
 30.09.2016, 21:15

Vielen Dank für deine Antwort. Leider sind wir (Vermieter & ich) schon lange nicht mehr in der Lage mit normaler Kommunikation auf einen Nenner zu kommen...

imager761  01.10.2016, 10:16
@Sinafee123

Dann kennst du nun seinen Anspruch, dir mit max. 48 Stunden Avis zwei Termine pro Woche, tagsüber außerhalb der Ruhezeiten und Feiertage, abverlangen zu können. Im Verhinderungsfall wären zweitnah, also innerhalb weniger Tage, Ersatztermine verbindlich anzubieten.

Bei mangelder Kooperation gern auf deine Kosten durch
bußgeldbewehrte einstweilige Verfügung oder kostenträchtigen Gerichtsbeschluss ersetzt, wenn du es auf diese Form der Kommunikation anlegen wolltest.

Nur am Rande: Dir ist schon klar, dass du auf sein Entgegenkommen bei Wohnungsübergabe, Kautionsrückzahlung oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung angewiesen bist? Und sich mach Vermieter bei seinem Kollegen erkundigt, was er von seinem ehemaligen Mieter zu berichten weiß?

Sobald du wirksam gekündigt hast, darf der Vermieter neue Mieter suchen und diesen in Abstimmung mit dir die Möglichkeit eröffnen, deine Wohnung zu besichtigen. Einseitig kann er die Termine nicht festlegen. Da du bis Ende deiner Kündigungsfrist Besitzer der Wohnung bist, entscheidest du, wann es dir zeitlich passt und nicht der Vermieter.

Selbstverständlich darf dein VM schon während deiner Kündigungsfrist Nachmieter suchen. Dafür ist sie gedacht, um Mietausfälle zu verhindern die entstehen würden, wenn er es erst nach deinem Auszug könnte.

Dieses Interesse der nahtlosen Nachvermietung ist unter § 809 BGB Besichtigungsrecht ausdrücklich subsumiert: https://dejure.org/gesetze/BGB/809.html

N. h. M. hast du jeweils nach Terminabsprache an ein bis max. zwei Terminen pro Woche, insbesondere tagsüber, auch an Samstagen, jedoch außerhalb der Ruhezeiten und Feiertage diese Besichtigungen zu gestatten. Denn jeder Mietinteressent dürfte Wert darauf legen, Tageslichteinfall und Verkehrslärm der Wohnung zutreffend einschätzen zu können :-)

Dabei darfst du auf Sammeltermine (Gruppenbesichtigungen) bestehen, um die Störungen so gering wie möglich zu halten.

Bei längerer Abwesenheit durch Urlaub oder blockweise ungünstige Schichtarbeitszeiten ist dir abzuverlangen, ggf. jemanden mit Durchführung beauftragen.

G imager761

Meine Frage hier zu: Darf er damit bereits jetzt beginnen? 

Ja,in der Kündigungsfrist darf er das machen denn schließlich will er die Wohnung weitervermieten ohne Leerstand zu haben.

Wie bereit muss ich mich halten? Wie lange vorher muss er mir die Termine ankündigen?

https://www.arag.de/auf-ins-leben/mietrecht/wohnungsbesichtigung-vermieter/

Es ist zu empfehlen einmal die Woche für 2-3 Stunden einen Termin zu vereinbaren.

Termine muss man absprechen, diktieren kann er sie nicht.