Ab wann darf mann seine eigenen Sachen verkaufen(Spiele,altes Spielzeug)?

6 Antworten

Bis Du volljährig bist, gelten für Dich die §§ 106 ff. BGB. Das heißt, dass ein Rechtsgeschäft, durch das für Dich nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft ist, nur mit Einwilligung/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter wirksam wird.

Eigentumsverlust ist ein rechtlicher Nachteil, somit gilt das auch in Deinem Fall.

Ab 18, außer deine Eltern erlauben dir es. Zumindest sind die Kaufverträge ansonsten unwirksam. Wobei ich in dem Alter natürlich auch Dinge ohne Zustimmung meiner Eltern verkauft habe. Das ist normal.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, dann darfst du deine Sachen auch mit 14 verkaufen 

Egal hauptsache deine emtern erlauben es

Ich hab schon mit 13 einige Sachen von mir verkauft. Aber deinen Eltern solltest du bescheidsagen.