Ab wann darf man wieder rausgehen, wenn man unter 18 ist?

10 Antworten

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Es gibt kein Gesetz das Regelt wie lange und von wann bis wann Minderjährige draussen sein dürfen, das liegt alleine in der Entscheidungsgewalt der Eltern

neverend1988  17.08.2010, 19:31

kennst du das jugendschutz gesetz? anscheinend net. google mal danach

user883569  17.08.2010, 19:32
@neverend1988

jap, ich kenne das Jugendschutzgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

kannst du mir daraus bitte die Stelle zitieren, die das Draussen bleiben regelt?

Bujin  17.08.2010, 19:32
@neverend1988

Vllt solltest du mal Google anwerfen..

PraeX  17.08.2010, 19:33

FALSCH ;)

Dafür ist das Jugenschutzgesetz zuständig. Das regelt das recht genau.

user883569  17.08.2010, 19:34
@PraeX

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

ja, dann zitiere doch bitte die Stelle die das "sehr genau" regelt

Bujin  17.08.2010, 19:35
@user883569

Sie raffens einfach nicht^^

PraeX  17.08.2010, 19:35
@user883569

Sei unter 18 und um 2 noch mit paar Freunden auf der Straße unterwegs... und das irgendwo wo Polizei Streife fährt.. dann darfst du die mal fragen.. ;)

user883569  17.08.2010, 19:36
@PraeX

www.gesetze-im-internet.de/juschg/

ich warte auf das Zitat aus dem Juschg das deine Behauptung untermauert

user883569  17.08.2010, 19:36
@Bujin

nein, wirklich nicht... aber Hauptsache Recht haben wollen roll

Bujin  17.08.2010, 19:37
@PraeX

Nicht du bekommst den Anschiss sondern deine Eltern und dann noch Probleme mit dem Jugendamt oben drauf. So langsam ist aber gut Leute..

heinmueck  17.08.2010, 19:37
@PraeX

Mann Mann Mann...

Hier wird bei gutefrage.net so oft behauptet, im Jugendschutzgesetz stände irgendein Ausgangsverbot für Jugendliche. Das stimmt nicht. Im Jugendschutzgesetz steht nur etwas über Kinos, Tanzveranstaltungen und Gaststätten. Über den Aufenthalt draußen - also unter freiem Himmel, in der Öffentlichkeit, steht im Jugendschutzgesetz gar nichts. Es ist Kindern und Jugendlichen zu keinem Zeitpunkt des Tages verboten draußen zu sein.

@PraeX: Wenn das Jugendschutzgesetz das angeblich so genau regelt, warum schreibst du dann nicht den Paragraphen des Jugenschutzgesetzes hier hin, in dem das steht?

Leni93 
Fragesteller
 17.08.2010, 19:53
@heinmueck

Also wenn ich nachts um 2 iwo auf der Straße rumlaufe und ne Streife mich einsammeln will, ich nicht unter Alkoholeinfluss stehe oder etwas verbrochen habe, darf ich mich dagegen wehren/das verweigern? Wäre das dann mein Recht?

LG (:

holsch  17.08.2010, 22:10
@Leni93

dein recht wird nicht angetastet

Aronphoenix  18.08.2010, 08:23
@holsch

Naja, du solltest dir zumindest genau erklären warum und auf welcher Grundlage man dich mitnehmen will und dir die Namen notieren. Sage denen das du morgen sofort beschwerde einlege wirst. Könnte helfen :D

Beim Jugendschutzgesetz geht es nicht darum, ab wann du nicht mehr draußen sein darfst sondern ab wann du nicht mehr in bestimmten Läden drin sein darfst. Und einhalten muss das der Wirt oder Diskobesitzer oder Veranstalter.

PraeX  17.08.2010, 19:33

Es gibt eine Art Ausgangssperre für Jugendliche.. und die tritt um späetstens 12 Uhr Mitternacht in Kraft. Jugendliche unter 18 dürfen später nicht mehr auf der Straße sein und können eingesammelt werden.. Und da mit 17 Ausweispflicht besteht.. kann man auch in ne hübsche kleine zelle gebracht werden, besonders dann wenn man alkoholisiert ist..

Dummie42  17.08.2010, 19:38
@PraeX

Wo steht das? Ich möchte das gern mal nachlesen.

heinmueck  17.08.2010, 19:39
@PraeX

Lieber PraeX, schreibe bitte noch den Paragraphen hier hin, in dem das, was du da behauptest steht.

eurofuchs2  17.08.2010, 19:40
@PraeX

Wie kann man nur so hartnäckig so einen Mist verbreiten, wie Du hier!

Witzischkyt  18.08.2010, 16:20
@Dummie42

ich auch, kann doch nicht so schwer sein, die janze kluge sprüche hier mal mit etwas text zu belegen. Watt habt ihr denn nur davon, wenn ihr die jugend bange macht?

ist das nicht arg früch mittags um 12 heim zu müssen :) Aber wenn du zbs. früh um 5 zum Zug musst (verreisen oder so, dann darfst du dass... gute Frage :)

schnubinski  17.08.2010, 19:31

nö, da ruft mutti immer zum Mittagessen

HummelPups  17.08.2010, 19:33
@schnubinski

ich dachte zur Nachtruhe :)

Kinder und Jugendliche dürfen auch nachts raus, sie sind doch frei. Die Eltern dürfen nur ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen.

Bujin  17.08.2010, 19:40

Es gibt keine Ausgangssperre für Menschen die nichts verbrochen haben. Wir leben nicht im Krieg.

es gibt kein gesetz, welches das regelt, die erlaubnis deiner eltern ist das gesetz