Gilt der §616 BGB Hochzeit auch wenn mein Vater heiratet?

4 Antworten

Hallo Iminamor,

schauen wir doch einfach mal rein in §616 BGB:

§ 616 Vorübergehende Verhinderung Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf dieVergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

Das heißt er greift nur der Verpflichtete ohne eigene Schuld nicht arbeiten kommen kann. Der Grund liegt vor wenn man z. b. während der Arbeitszeit heiraten. Daraus folgt auch wenn die Regelarbeitszeit von Mo-Fr ist bekommt man für eine Hochzeit am Samstag keinen Sonderurlaub.

Wenn du auf die Hochzeit deines Vaters gehst ist es deine eigene Schuld wenn du nicht arbeiten kommen kannst (Die Hochzeit kann auch ohne dich statt finden). Deshalb hast du auch kein Anspruch auf Sonderurlaub.

Gruß

nur für die eigene hochzeit bekommst du sonderurlaub. dein vater ist zwar ein naher verwandter, aber das tut leider nichts zur sache.

Falls es in deiner Branche einen Tarifvertrag gibt, dann könnte dort eine günstigere Regelung stehen.

da ist ein Tag Urlaub fällig.