30 std / Woche, ergibt das 130 std / Monat?

7 Antworten

Es ist völlig belanglos, wie "der Chef" rechnet!

Von Bedeutung ist einzig und allein die Vereinbarung von 30 Stunden pro Woche - egal, wie lang ein Monat ist: der Februar mit 24 Werktagen wird dabei nciht anders entlohnt als der Januar mit 26!

Zur Frage von "Überstunden": "Überstunden" fallen erst dann an, wenn die betriebsübliche reguläre Arbeitszeit überschritten wird; bei überlicherweise z.B. 40 Wochenstunden wären bei Dir als Teilzeitkraft die 31. bis zur 40. Stunde lediglich "Mehrarbeitsstunden" - das ist z.B. wichtig bei der Bezahlung von Überstundenzuschlägen.

Das Verlangen des Arbeitgebers nach Mehrarbeitsstunden bei Teilzeitkräften ist immer etwas problematisch (und wird auch von den Gerichten im Streitfall kritisch gesehen), weil Teilzeitkräfte ja aus bestimmtem Grund nicht die volle Stundenzahl leisten wollen und das Mehrarbeitsverlangen der Teilzeitentscheidung entgegen steht.

ralosaviv  25.04.2013, 18:12

Für die Berechnung der monatlichen Bezüge ist es ganz sicher nicht belanglos, wie der Chef rechnet. Die zu erbringende Leistung ist aber wie du richtig ausführst wöchentlich zu betrachen.

Familiengerd  25.04.2013, 20:53
@ralosaviv

Widersprichst Du mit diesem Kommentar nicht Deiner eigenen Antwort?

Wenn ich monatliche Bezüge erhalte, spielt es keine Rolle, ob der Monat 20 oder 22 Arbeitstage hat oder im Jahresdurchschnitt meinetwegen 21,34791 Arbeitstage oder einmal etwas mehr und einmal etwas weniger als

Die "Berechnung des Chefs" ist doch völlig irrelevant!

Die Berechnung der durchschnittlichen Wochenzahl pro Monat (da hat abergern mit 4,34 - abgerundet - Recht) wird auch allmählich etwas albern, weil die Monatszahlung ohnehin nicht zur Wochenzahl ins Verhältnis gesetzt wird, sondern es wird nach Wochenstunden gearbeitet und nach Monat gezahlt.

ralosaviv  26.04.2013, 21:35
@Familiengerd
sondern es wird nach Wochenstunden gearbeitet und nach Monat gezahlt.

Nichts Anderes habe ich gesagt.

Es werden pro Monat 4,3 Wochen gerechnet (4 Wochen wären ja nur 28 Tage - die meisten Monate sind ja länger). Im Durchschnitt hat 1 Monat 30,42 Tage.

30 mal 4,3 macht 129.

abergern  25.04.2013, 11:15

Die genaue Zahl ist 4,34 Wochen pro Monat - dabei kommen dann laut Deinem Vertrag 130,357 Stunden heraus.

ralosaviv  25.04.2013, 18:13
@abergern

Nö. Beides falsch.

Familiengerd  25.04.2013, 21:02
@ralosaviv

Nein, ralosaviv, die Berechnung von abergern ist schon richtig - sie ist nur völlig bedeutungslos, weil sie keine Rolle spielt in Zusammenhang mit den zu leistenden Arbeitsstunden und der monatlichen Zahlung!

ralosaviv  26.04.2013, 21:38
@Familiengerd

Die Berechnung ist aufgrund der Rundung nicht richtig. Wochenstunden x 13/3 ist nicht das Gleiche wie Wochenstunden x 4,34. Ein Monat hat nie vier Wochen. Ein Quartal aber immer 13.

Ein Monat hat schließlich nicht vier Wochen. Dein Chef hat Recht.

ralosaviv  25.04.2013, 18:03

Nein, hat er nicht.

Familiengerd  25.04.2013, 20:56
@ralosaviv

Richtig - hat er nicht!

geleistete arbeit muss immer vergütet werden. wenn er die 10std. extra nicht zahlt, leistest du sie auch nicht!

wenn im vertrag die woche als referenz angegeben ist, so muss er auch nach wochen bezahlen und zwar 30 stunden und nicht mehr oder weniger musst du leisten

dann soll er den vertrag richtig schreiben, wenn er es nicht so meint, wie es im vertrag steht

abergern  25.04.2013, 11:17

Unsinn.

Ein Monat hat 4,34 Wochen - dabei kommen dann laut Vertrag 130,357 Stunden heraus.

Der Chef hat hier völlig korrekt gerechnet.

Kn4ll3r  25.04.2013, 11:18
@abergern

was aber nicht heißt, dass er überstunden nicht bezahlen muss! das ist doch der punkt

abergern  25.04.2013, 11:21
@Kn4ll3r

dass er überstunden nicht bezahlen muss!

Irgendwie hast Du es immer noch nicht begriffen:

Im Vertrag stehen 30 Stunden pro Woche. Ein Monat hat 4,34 Wochen. Wieviel ergibt 4,34 mal 30 ?

Rechne nach - es sind KEINE Überstunden.

Genau gerechnet hat der Chef sogar 0,357 Stunden erlassen.

Mein RAT: ERST denken und rechnen - dann urteilen.

Familiengerd  25.04.2013, 12:42
@abergern

Mein RAT: ERST denken und rechnen - dann urteilen.

Das ist richtig! Das gilt aber auch für Dich, abergern!

Erstens handelt es sich bei der Teilzeitkraft sowieso nicht um "Überstunden", jedenfalls nicht solange nicht die betriebsübliche "normale" Arbeitszeit überschritten wird.

Zweitens spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Monat 3,918, 4,021 oder 4,34 Wochen hat!

Der Fragesteller wird nach Wochen bezahlt und nciht danach, wieviele Wochen ein Monat hat! Und wenn er mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet, dann leistet er "Mehrarbeit", die zu entgelten oder auszugleichen ist!

Kn4ll3r hat somit selbstverständlich Recht - und Du hast genau so selbstverständlich Unrecht!!

Familiengerd  25.04.2013, 12:45
@Kn4ll3r

@ Kn4ll3r:

Deine Auffassung ist richtig und abergern hat Unrecht, weil es bei dem Problem des Fragestellers völlig gleichgültig ist, wie viele Wochen ein Monat hat: Es geht um die Bezahlung von 30 Wochenstunden!

ralosaviv  25.04.2013, 18:10
@abergern

@abergern, ein Monat hat 4,33333333333 Wochen, so dass im Schnitt GENAU 130 Monatsstunden zu arbeiten und zu vergüten sein müssen. Belehrungen, die nicht mal richtig sind, braucht hier kein Mensch.

Familiengerd  25.04.2013, 21:09
@Familiengerd

Korrektur:

Der Fragesteller wird nicht nach Wochen bezahlt - wie ich versehentlich geschrieben habe - sondern nach Wochenstunden (nämlich 30).

Bei einer 30-Std.-Woche arbeitet ein ArbN durchschnittlich monatlich 130 Stunden. Das heißt aber nicht, dass du jeden Monat auf 130 Stunden kommen musst. Die Durchschnittsberechnung spielt eine Rolle bei der Berechnung von Festlohn bzw. Gehalt. Du erhälst auf Basis der Durchschnittsberechnung jeden Monat den gleichen Betrag, arbeitest in manchen Monaten aber mehr und in anderen Monaten weniger Stunden. Grundsätzlich arbeitest du aber IMMER 30 Std. pro Woche.

Dein Chef hat also zunächst mal den richtigen Durchschnitt pro Monat errechnet, kann die Leistung dieser Monatsstunden in dieser Form aber nicht verlangen.