2018 Neuzulassung 50ccm Kleinkraftrad und Abgasnorm Euro 4?
Hallo,
ich besitze den Führerschein Klasse B und möchte mir zum 1. März ein neues 50ccm Kleinkraftrad kaufen und dachte da an den Peugeot Kisbee 50 4-Takt oder Peugeot Speedfight 4 50 4-Takt.
Das Problem ist, die Roller kann man seit kurzem Gar nicht mehr bei Peugeot auf der Homepage kaufen, das Selbe auch bei Honda mit der Honda Vision 50 4-Takt, die sind einfach aus dem Sortiment verschwunden.
So wie ich das verstanden habe, dürfen ab 1. Januar 2018 keine Neufahrzeuge (Kleinkrafträder) mehr zugelassen werden, wenn die nicht Euro 4 erfüllen.
Soweit so gut, aber welches 50ccm Kleinkraftrad soll ich mir denn jetzt kaufen? Weil, da wäre noch eine Sache, selbst wenn die genannten Roller Euro 4 erfüllen würden, heißt es: Das ab 1. Januar 2021 alle Kleinkrafträder sogar Euro 5 erfüllen müssen.
Ich blicke überhaupt nicht mehr durch, weil z.B. bei mobile.de gibt es die oben genannten Roller als Neufahrzeug zu kaufen.
Ich möchte mir nicht für ca. 2000€ ein Roller kaufen, was nicht mehr zugelassen werden darf und selbst wenn, nur bis 1. Januar 2021 fahren darf.
Elektro-Roller kommt überhaupt nicht in Frage.
2 Antworten
Sowas bezieht sich meines Wissens immer nur auf Neufahrzeuge, die ab dem jeweiligen Stischtag erstmals offiziell in Gebrauch genommen werden sollen.
KKR bis 50 ccm und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sind aber zulassungsfreie Fahrzeuge, für die es rein ein "Versicherungskennzeichen" für die Inbetriebnahme benötigt.
Wenn Peugeot & Co. seit 01.01.2018 ältere Modelle ohne Erfüllung der Schadstoffklasse 4 nicht mehr neu anbieten, bezieht sich dieses nur auf den Umstand der erstmaligen Inbetriebnahme AB 01.01.2018.
Wer sein Modell noch vor 01.01.2018 erwarb und erstmalig in Verkehr brachte, muss sich um diese Stichtage keine Gedanken machen und darf sein FZG. nicht nur weiter nutzen, sondern es nach wie vor dann sebst auch weiterverkaufen, da es dann ja VOR 01.01.2018 erstmals in Betrieb genommen wurde.
Bei den zu erfüllenden Schadstoffnormen geht es immer um die Erstzulassung, also wann das Fahrzeug erstmalig im Strassenverkehr zugelassen wurde. Es ist auch nach diesem Stichtag kein Problem ein Fahrzeug zuzulassen wenn es zumindest kurz zugelassen war als die Bestimmungen für dessen Abgasnorm noch ausreichend waren.
Wenn Du den Führerschein Klasse B hast betrifft Deine Wahl wahrscheinlich ein Fahrzeug das mit dem dann eingeschlossenen Klasse AM zu fahren wäre. Diese Fahrzeuge sind ohnehin zulassungsfrei, brauchen nur eine Versicherungsbestätigung in Form eines Versicherungsschildes.
Da würden ohnehin keine Probleme wegen der Zulassung auftreten weil es ja gar nicht zugelassen wird. Nur die Hersteller selbst dürfen wohl seit diesem Jahr ihre Fahrzeuge nicht mehr neu verkaufen weil sie dann ja nachgewiesenermassen nach dem 01.01.2018 erstmalig in Verkehr gebracht würden.
Als erstmalig in den Verkehr gebracht gild, soweit ich weiss, das Datum auf der Betriebserlaubnis. Die als "neu" verkauften Roller bei mobile&Co haben sehr wahrscheinlich eine noch im letzten Jahr datierte Betriebserlaubnis, somit dürfte es kein Problem sein für diese Fahrzeuge ein Versicherungskennzeichen zu bekommen und damit im öffentlichen Strassenverkehr zu fahren.