2 Teildienste innerhalb von vier Tage?

3 Antworten

Ich war selbst Pflegekraft und das ist ausnutzen! Lass das nicht mit dir machen. Zumal das gar nicht erlaubt ist, nur in der Branche interessiert das keinen. War bei uns auch ständig so. Melde dich krank, sollen es selber machen!

Midaacocoo 
Fragesteller
 06.02.2018, 03:52

Vielen Dank für die Rückmeldung:)

Diese Arbeitszeiten sind ungesetzlich.

Im § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz ist festgelegt, dass die ununterbrochene Ruhezeit mindestens 11 Stunden betragen muss.

Der Abs. 2 regelt zwar die Ausnahmen zu denen z.B. Krankenhaus, Pflege gehören, aber auch hier wird nur eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden erlaubt, wenn innerhalb von vier Wochen oder eines Kalendermonats durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit wieder die Mindestruhezeit aus Abs. 1 erreicht wird.

Wenn Du am Abend um 20.30 Uhr Feierabend hast und am nächsten Morgen wieder um 5.45 Uhr mit der Arbeit beginnen sollst, ist nicht einmal die Ruhezeit von 10 Stunden erreicht, geschweige denn, wenn Du später als 20.30 Uhr Feierabend hast.

da ich ja ,,nur“ geringfügig Beschäftigt bin muss ich eigentlich nicht auf irgendwelche „Soll Stunden“ kommen.

Das kann ich nicht beurteilen, ich kenne die Vereinbarungen aus Deinem Arbeitsvertrag nicht.

Die Einteilung ist nicht gerade freundlich, aber sie dürfen das. Die gesetzlichen Ruhezeiten werden eingehalten. An solchen Feiertagen werden immer gerne die "Teilzeitbeschäftigten" eingesetzt. Tja...Ostern ist wohl arbeiten und schlafen für dich angesagt. Denoch alles Gute dir!

Midaacocoo 
Fragesteller
 06.02.2018, 03:52

Vielen Dank für die Rückmeldung:)