2 Haupmieter einer zahlt nicht?

6 Antworten

Nein, das Gericht wird Deinen Auszug bei der Verteilung der Mietschulden, sowie Gerichts- und evtl. Anwaltskosten nicht berücksichtigen, sondern einwenden, daß Du den 2. Hauptmieter bereits vor ca. 3 Jahren auf die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung hättest verklagen können.

Da ihr einen gemeinsamen Mietvertrag hattet, den der Vermieter vor kurzem wohl aufgrund der Mietschulden fristlos gekündigt hat, haftest Du in vollem Umfang für die Mietschulden, die fristgerechte Wohnungs- und Schlüsselübergabe, sowie für die Gerichts- und Anwaltskosten einer Zahlungsklage oder auch noch Räumungsklage. Weiter kann der Vermieter einen Schadenersatz bzw. Mietausfallschaden von max. 3 Monatsmietenzusätzlich geltend machen, da hier die Mieterpartei die fristlose Kündigung durch die Nichtzahlung der Miete verursacht hat.

Nein, Du bist nach wie vor Mieter und mußt ggf. für die vollen Mietrückstände aufkommen, wenn beim anderen Mieter nichts zu holen ist.

das spielt keine Rolle wie lange du nicht mehr in der Wohnung gemeldet bist, auch du bist für die Mietzahlung verantwortlich. Der Vermieter kann sich einen raussuchen, das wirst wohl du sein.

Meine Frage ist nun ob es ein Gericht berücksichtigt das ich schon lange nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe wenn es zu einer Kostenverteilung der Mietschulden auf mich und den 2ten Hauptmieter kommt.

Ich halte mich auch möglichst kurz.

Nein

Meine Frage ist nun ob es ein Gericht berücksichtigt das ich schon lange nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe wenn es zu einer Kostenverteilung der Mietschulden auf mich und den 2ten Hauptmieter kommt.

Wer wann oder wie lange in einer Wohnung gewohnt hat, ist völlig irrelevant. Es ist nur von Bedeutung, wer der Hauptmieter, bzw. Vertragspartner bist.

Angenommen, der andere Hauptmieter ist zahlungsunfähig, dann wird im Extremfall von Dir die gesamte Schuld eingefordert. Eine gerichtliche Kostenteilung wird es bei einer Zahlungsklage des Vermieters kaum geben.