1,5 Jahre alte, getragene Schuhe reklamieren, Ersatz und Rücklieferung

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Nach 6 Monaten könnte der Verkäufer (oder in diesem Fall der Hersteller) von Dir den Nachweis verlangen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Das nennt sich Beweislastumkehr (vgl. § 476 BGB).

Insofern halte ich die vorgeschlagene Lösung für sehr fair und kulant.

Halloooo - Halloooo, aufwachen aus Deinen Träumen.

Hast die Schuhe doch getragen und benutzt. Also Abzug Nutzung.

Erstattung von 50% des Kaufpreises halte ich für mehr als kulant.

Man kann nicht den Kuchen gleichzeitig essen und aufheben. Wenn der Hersteller die Reklamation anerkenn und für den bisherigen Gebrauch einen Abzug an der Barerstattung macht, ist das rechtens; ob 50% angemessen sind, könnte nur eine rechtskundige Person beantworten. Zurückfordern kannst du nix siehe Eingangssatz. Für einen Ersatz mußt du ja nur den Restbetrag zuzahlen, also die Differenz zwischen Neukauf und erhaltenen Betrag; damit hast du dann ja wieder Neuware, die auch wieder entsprechend garantiert wird.

Die Teile sind 1,5 Jahre alt. Haben also einen Wertverlust erlitten, außerdem sind die getragen was den Wert zusätzlich mindert. Die Rückerstattung in Höhe von 50% des Kaufpreises bezogen auf das Alter des Schuhs und die späte Reklamation finde ich gerechtfertigt. Du kannst die kaputten Schuhe zurückfordern, musst dann aber auf das Geld verzichten. Geld oder Schuhe, eines von beidem geht nur.

Du bekommst die Schuhe nicht zurück, wenn sie dir Geld erstattet haben. Das kannste knicken. Aber das man nur den halben Preis zurück bekommt hab ich noch nie gehört... Wie lange hattest du denn Garantie?

Sprocko 
Fragesteller
 27.10.2011, 16:30

Garantie ist bei Schuhen, wie bei allen neu gekauften Artikeln 2 Jahre. Das macht mich eben stutzig. Während der Garantiezeit muss der Hersteller, meiner Meinung nach, für Ersatz oder Erstattung sorgen, aber eine halbe Erstattung? Es ist ja kein Verschleiß sondern ein Materialfehler gewesen.