12-Stundenschicht erlaubt oder gesetzeswidrig? Kann man Arbeitgeber melden?Wo?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Nach dem ArbZG sind am Tag nur 8 Stunden zulässig - das ist aber reine Nettoarbeitszeit, da kommen noch die Pausen dazu. Du schreibst leider nicht, wie lange ihr so am Tag pause macht - rechne das mal aus und dann rege dich auf.
  2. Zuschläge für Nachtarbeit sind nicht zwingend zu zahlen, das wäre freiwillig
  3. Regelmäßig wird an allen Werktage zu arbeiten sein, als von Mo - Sa
  4. Die Nachtarbeit ist nicht Erlaubnispflichtig solange um 22 Uhr Ende ist, denn Nachtarbeit ist nach dem Gesetz von 22.00 - 6.00 Uhr
johnnymcmuff 
Fragesteller
 02.02.2013, 13:37

15 Minuten seit diesem Jahr letztes Jahr gab es nur in der Früschicht Pause. Die Spätschicht hatte keine Pause.

stelari  03.02.2013, 07:36
@johnnymcmuff

Tja - wenn die Verstöße gegen das ArbZG so eklatant sind, dann ist das ein Fall für das Amt für Arbeits- und Umweltschutz als Gewerbeaufsicht

Für mehr als 10 Stunden braucht man keine Ausnahmegenehmigung. Soweit ich weiss, müssen 12 Stunden zwischen Feierabend und nächstem Arbeitsbeginn liegen.

Und warum willst Du Deinen Chef anonym melden? Wenn es Dich so sehr stört und Du eh nicht unter diesen Umständen arbeiten willst, kannst Du ihn doch auch unter Nennung Deines Namens melden. Steh doch zu dem, was Du tust...

"Mein Chef will nur Kohle machen und das auf unsere Kosten, bzw. auf unsere Freizeit." - Was masst du dir an über die Finanz- und Auftragslage von deinem Brötchengeber zu urteilen? Lass mal Vermutungen weg und sei heilfroh, dass du heutzutage noch einen Arbeitsplatz hast! "Obwohl ich aus gesundheitlichen Gründen nur Montags - Freitags arbeiten wollte, was leider nur mündlich vereinbart war, verlangt er, dass ich wie die Anderen auch samstags arbeite." - Beim nächsten mal bist du schlauer. Mach es auch schriftlich! - "Ist die 12 Stundenschicht strafbar, bzw. kann ich meinen Chef anonym melden, wenn ja wo?" - "Strafbar" nach dem Strafgesetzbuch? Ganz bestimmt nicht, aber es steht dir natürlich frei mit der Gewerbeaufsicht zu reden, die eine grundsätzliche Betriebsprüfung vornehmen kann, aber wenn das wirklich Erfolg haben soll, dann musst du bei denen schon konkrete Daten angeben und dann wirds auch wieder klar, von wem es kommt. Wenn du zu feige bist mit deinem Chef ein konkretes Gespräch zu führen, dann solltest du vielleicht den Betrieb verlassen. So bringt das dir nicht wirklich was und deinem BRÖTCHENGEBER ist damit auch nicht gedient. Etwas derartiges würde ich schlichtweg als unmöglich und UNFAIR gegenüber dem AG bezeichnen.

Vienna1000  01.02.2013, 22:25

Übrigens: Lass dir ein ärztliches Attest ausstellen, dass du schmunzel Samstags nicht arbeiten kannst. Eine Missachtung ärztlicher Atteste würde in der Tat einiges an Folgen für den AG nach sich ziehen!!!!

johnnymcmuff 
Fragesteller
 01.02.2013, 22:48

Was masst du dir an über die Finanz- und Auftragslage von deinem Brötchengeber zu urteilen? Lass mal Vermutungen weg und sei heilfroh, dass du heutzutage noch einen Arbeitsplatz hast! "

Ich habe einerseits Verständnis für Deine Antwort aber andererseits finde ich es gabt schön frech.

Ich maße es mir deshalb an, weil ich es persönlich miterlebe was der Chef macht.

Keine Zulagen, keine Lohnerhöhungen nach vielen Jahren, Übeerstundenprozente gibt es nicht aber Hauptsache die Maschinen laufen 24 Stunden/Tag.

ImGegenteil, ein Arbeitnehmer wurde gezwungen einen neuen Arbeitsvertrag mit 5 Urlaubstagen weniger zu unterschreiben.

Ein Anderer wurde unter Druck gesetzt und hat einen neuen Vertrag als Hilfsschmied mit weniger Lohn unterschrieben.

Da schreibst Du was ich mir anmaße? Eine Frechheit. :-)

Ganz bestimmt nicht, aber es steht dir natürlich frei mit der Gewerbeaufsicht zu reden, die eine grundsätzliche Betriebsprüfung vornehmen kann, aber wenn das wirklich Erfolg haben soll, dann musst du bei denen schon konkrete Daten angeben und dann wirds auch wieder klar, von wem es kommt.

Gwerbeaufsichtsamt, das ist ein guter Tipp. Nein es wird nicht auffallen, da ich einfach angeben werde dass einige halt 12 stunden arbeiten und nur 15 Minuten Pause haben. dass kann man anhand der Stechuhren und Abrechnungen prüfen.

Wenn du zu feige bist mit deinem Chef ein konkretes Gespräch zu führen, dann solltest du vielleicht den Betrieb verlassen. So bringt das dir nicht wirklich was und deinem BRÖTCHENGEBER ist damit auch nicht gedient.

Ich bin nicht mehr so jung und wenn Du deine Augen aufgemacht und meine Kommentare gelesen hättest, ich muss bis April die Füße stillhalten.

Übrigens, ab dann ist es mir wurscht, da ich eine Arbeitsrechtschutzversicherung habe

Etwas derartiges würde ich schlichtweg als unmöglich und UNFAIR gegenüber dem AG bezeichnen.

Normalerweise sollte man das nicht, aber der ist unmenschlich und unmoralisch .

Vienna1000  01.02.2013, 22:57
@johnnymcmuff

Erklärs mir nochmal als offensichtlich "ganz dummen" - Warum ist dein primäres Bestreben irgendwie bis April durchzuhalten um dann erstmal wieder dem Staat zur Last zu liegen? WAS HINTERT DICH DARAN, DIR JETZT EINE NEUE ARBEIT ZU SUCHEN, DIE DU DAUERHAFT MACHEN KANNST? - Gerade wenn du "nicht mehr so Jung" bist ( Übrigens bin ich auch schon 42 ) musst du doch daran denken beruflich "FEST IM SATTEL" zu sitzen, weil irgendwann >50 kannst du dir auch Bewerbungen weitestgehend schenken, weil da jeder pauschal "NEIN" sagt. ODER: Möchtest du genau auf sowas raus? Dann rumjammern, dass dich keiner mehr nimmt? So kommts mir jedenfalls vor, mit dem was du von dir gibst!

Vienna1000  01.02.2013, 23:07
@Vienna1000

.. und was spricht jetzt gegen das Attest? Ist das auch nur irgendein .. Wie sagt man bei euch "Schmarrn" ?

johnnymcmuff 
Fragesteller
 20.06.2013, 16:00
@Vienna1000

Etwas derartiges würde ich schlichtweg als unmöglich und UNFAIR gegenüber dem AG bezeichnen.

Ich unfair? Und die Dumpinglöhne, die Erpressungen usw. sind fair?

Erklärs mir nochmal als offensichtlich "ganz dummen" - Warum ist dein primäres Bestreben irgendwie bis April durchzuhalten um dann erstmal wieder dem Staat zur Last zu liegen?

Weil, der Zweck heiligt die Mittel und wie man sieht, habe ich Erfolg, wenn auch anders als erwartet.

Mein AG kündigte mir fristlos und bei einem Vergleich wurde vereinbart:

Lohnzahlung mit Zulagen bis Ende April aber nicht mehr arbeiten, Abfindung 2500 € , ordentliche Kündigung und ein 1A Zeugnis, welches ich selber formuliert habe.

Jetzt ab 03.07.2013 mache in eine Weiterbildung zum Zerspanungsmechaniker, bedeutet, ich mache einen Abschluss in dem Bereich in dem ich die letzten Jahre gearbeitet habe.

Laut Arbeitszeitgesetz kann von Montag -Sonnabend (Samstag) gearbeitet werden und zwar 48 Stunden pro Woche. Nachtarbeit muss beim Gewerbeaufsichtsamt (Amt für Arbeitsschutz; Verbraucherschutz - heißt in jedem Bundesland anders) angemeldet werden. Die sind für den sozialen Arbeitsschutz zuständig, auch Überstunden können nicht beliebig angeordnet werden. Wenn Du der Meinung bist, dass Dein Chef gegen Gesetze verstößt malde das dem Gewerbeaufsichtsamt (nicht dem Gewerbeamt) oder der Berufsgenossenschaft. Die müssen sich dann darum kümmern. Du kannst soetwas auch anonym melden.

Hallo,

Wenn Du in Deinem Vertrag nicht Mo- Fr vereinbart hast dann ist der Samstag ohne weiteres als Werktag/Arbeitstag zu betrachten.

Das Arbeitszeitgesetz lässt auch 12 Stunden zu. Massgeblich ist allerdings die durchschnittliche Arbeitszeit.

Innerhalb von 24 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit nur 8 Stunden pro Werktag betragen(also einschliesslich Samstag)

Das Dir die Arbeitszeit nicht gefällt kann ich nachvollziehen, aber Du kannst es nicht ändern. Der Chef hat hier das Direktionsrecht.

Allerdings schreibt das Arbeitszeitgesetz in §6 zur Nachtarbeit:

....hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

Ernsterwin  02.02.2013, 08:37

"Das Arbeitszeitgesetz lässt auch 12 Stunden zu. Massgeblich ist allerdings die durchschnittliche Arbeitszeit."

Das stimmt so nicht ganz:

Eine Arbeitszeit über 10 Stunden ist lt. Arbeitszeitgesetz § 7 nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

"In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,

  1. abweichend von § 3

    a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich auch zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Be- reitschaftsdienst fällt".

12 Stunden gehen also nicht per Arbeitsvertrag oder Weisungsrecht des Arbeitgebers, sondern nur wenn das in einem Tarifvertrag, in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgelegt ist. Doch genau diese Bedingungen scheinen in dem Betrieb nicht gegeben zu sein.

Maximilian112  02.02.2013, 12:31
@Ernsterwin

Ja, da gebe ich @ernsterwin recht