1. Arbeitstag krank & danach nicht erschienen

9 Antworten

Falls man sich die Sache mit einem neuen Job einmal "anders" überlegen sollte, gibt es rechtlich gesehen nur zwei "saubere" Möglichkeiten.

  1. Man spricht mit dem künftigen Arbeitgeber über die neue Situation. Er ist damit einverstanden, dass man die Arbeitsstelle gar nicht erst antritt - und verlangt keinen Schadenersatz. Dies würde vonseiten des AG auf rein freiwilliger Basis erfolgen, also reiner "Goodwill"

  2. So muss es ablaufen, wenn der AG auf seinem Recht besteht: man tritt die Arbeitsstelle an und kündigt diese unverzüglich auf der Grundlage der in der Probezeit üblichen Fristen - und man ist anschließend aus allem sauber raus!

Im vorliegenden Fall hat sich der Bruder durch seinen Vertragsbruch klar schadenersatzpflichtig gemacht! Die Krankheit ist hierbei irrelevant - er hätte die Arbeitsstelle nach Ende seiner Erkrankung antreten müssen und anschließend ggf. so verfahren, wie unter 2. beschrieben.

Einen Anspruch auf Krankengeld hat der Arbeitnehmer grundsätzlich erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis mind, 4 Wochen bestand, d. h. Dein Bruder hätte erst einmal 4 Wochen arbeiten müssen, dann wenn er krank geworden wäre, hätte er einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.

Der Arbeitgeber kann gegen Deinen Bruder rechtlich vorgehen. Allerdings wird er das höchst wahrscheinlich nicht machen. Dein Bruder wird fristlos gekündigt und die Sache wird zu den Akten gelegt.

Im Falle eines Falles, dass dem Arbeitgeber tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, wird sich Dein Bruder ggf. vor dem Gericht der Situation stellen müssen.

Da wird nix passieren. Theoretisch koennte der Arbeitgeber zwar Schadensersatz einfordern, doch muesste er hierfuer erst einmal einen Schaden nachweisen. Dies duerfte ihm aber in der beschriebenen Konstellation kaum gelingen.

Geld vom Arbeitgeber gibt es natuerlich auch keins. Lohnfortzahlung gibt es erst nach Ablauf der ersten 4 Beschaeftigungswochen. Krankengeld von der Krankenversicherung duerfte ihm aber zustehen.

Gruss DerCAM

mslhd 
Fragesteller
 21.04.2010, 11:27

ok, das es keine lohnfortzahlung gibt ist klar. bist du dir da sicher das er keinen schadensersatz stellen wird? denke mal den müsste er nachweisen können irgendwie...

DerCAM  21.04.2010, 11:38
@mslhd

Was fuer einen Schaden soll er denn da nachweisen koennen? Das muesste schon einer sein, der allein dadurch entstanden ist, dass er die Arbeitsstelle nach Ablauf seiner Arbeitsunfaehigkeit nicht angetreten hat. Hierbei ist dann auch noch der Zeitraum bis zu einer fruhestmoeglichen ordentlichen Kuendigung zu beruecksichtigen (moeglicherweise sind das - bei einer vereinbarten Probezeit - gerade mal 2 Wochen). Und das dann auch noch gleich zu Beginn des Arbeitsverhaeltnisses, also quasi in der Einarbeitungszeit. Mir will jedenfalls keine Konstellation einfallen, in der es hier zu einem wirklichen Schaden kommen bzw. in der ein solcher auch noch gerichtssicher nachgewiesen werden koennte. Es mag vielleicht die eine oder andere Ausnahmekonstellation geben, meine Fantasie reicht aber nicht aus, dass mir eine solche im Moment einfallen wuerde.

mslhd 
Fragesteller
 21.04.2010, 11:49
@DerCAM

Soll er jetzt noch per Einschreiben seine Kündigung dem Arbeitgeber zusenden oder es jetzt dabei belassen und den Ablauf der Kündigung usw von Seiten des Arbeitgebers abwarten?

DerCAM  21.04.2010, 12:04
@mslhd

Ob er nun selbst kuendigt oder die Kuendigung dem Arbeitgeber ueberlaesst, ist eigentlich egal.

Eine Vertragsstrafe fuer Nichtantritt der Arbeitsstelle bzw. fuer Nichteinhaltung der Kuendigungsfrist wurde nicht vereinbart, oder?

mslhd 
Fragesteller
 21.04.2010, 12:26
@DerCAM

Gute Frage. Da muss ich mal nachhaken...

In den Rechtsstreit wird er aber rein geraten, ob ihm das gefällt , oder nicht. Der Arbei tgeber wird ihn auf Schadensersatz verklagen. Die Arbeit musste ja schließlich gemacht werden. Das heißt es musste ein neues Stellenangebot in die Zeitung usw. Das darf dein Bruder dann alles bezahlen. Hoffentlich kennen sich die beiden Arbeitgeber nicht, sonst könnte es sein, dass er den jetzigen Job auch sehr schnell wieder los ist.

Er hat einen Vertrag mit der Firma, den hat er nicht eingehalten und sie können rechtlcih gegen ihn vorgehen.

das Geld für die zwei Wochen wird er nicht kriegen, da die Firma erst nach ich glaube 4 oder 8 Wochen nach Arbeitsantritt zahlen muss.