Wie hoch ist der Mindestbetrag bei Vermögenswirksamen Leistungen auf der Arbeitnehmerseite?
Hallo,
mich würde bei einem Bausparvertrag interessieren wie hoch die monbatliche Rate auf der Seite des Arbeitnehmers sein muss. angenommen der Arbeitgeber zahlt 10 € zu dem Bausparvertrag als vermögenswirksame Leistungen hinzu. Wie hoch muss der Mindestbetrag des Arbeitnehmers dann sein. Kann er auch nichts bezahlen und die monatliche Rate des Bausparvertrags entspricht dann der Vermögenswirksamen Leistung des Arbeitgebers von 10 €?Oder gibt es einen Mindestbetrag der monatlich in einen Bausparvertrag eingezahlt werden muss,damit der Arbeitgeber VL bezahlt?Wäre schön,wenn mir jemand dies beantworten könnte,am besten mit Rechtsquelle....im Vermögensbildungsgesetz habe ich dazu leider nichts gefunden. Mit freundlichen Grüßen Mark
4 Antworten
Hallo Mark898!
Nicht jeder AG zahlt VL. Wenn dein AG zahlt, dann müssen es mindestens 6,65 Euro sein, max. zahlt ein AG 40,- Euro pro Monat. Dazwischen kann der Wert der VL ein vielfaches von 6,65 Euro sein.
Bei seriösen Bausparkassen musst du NICHT wie oben beschrieben 3 oder 4 Promille im Monat einzahlen. Dies ist nur eine Empfehlung, falls man nach ca. 6-8 Jahren ein Darlehen in Anspruch nehmen will!
Es ist also möglich z.B. bei einer Bausparsumme von 5000,- Euro diesen Vertrag nur mit den 6,65 Euro zu besparen und das ohne Kontoführungsgebühren und mit einem Grundzinssatz von 3%! Somit lässt man sich die VL nicht entgehen und legt sein Geld mit einem hohen Zinssatz an! Auf Grund des Zinses ist der Bausparer auch besser als 95% der aktuellen Tagesgeld- und Festgeldkonten!
Falls du weitere Info´s dazu, oder zu den 3% Zinsen haben möchtest, dann einfach eine PN schicken.
MfG Spezop
Der AG muss dir persönlich keine VL selber zahlen. Du kannst natürlich ihn beauftragen, von deinem Geld VL abzuführen. Mit 10 EUR wird es schwierig, einen Bausparvertrag zu besparen. Scheitert oftmals an der Mindestbausparsumme. 4 Promille im Monat von der Bausparsumme sollten eingezahlt werden. Oft liegt die Mindestbausparsumme bei 5.000 EUR. Dann hast du auch noch die Möglichkeit, VL über Fonds zu besparen. Hier beträgt bei einigen Gesellschaften der Mindestbeitrag 13 EUR p.M.. Weiterhin hast du die Möglichkeit, VL in eine Altersvorsorge einfließen zu lassen. Meine Empfehlung würde zu der zweiten Variante gehen (VL in Fondssparplan), da die Kosten sich im Rahmen halten, du höhere Zinsen erzielen kannst und eine höhere staatliche Förderung erhältst. Jedoch beachte dabei, dass die Laufzeit 7 Jahre betragen muss, um die staatliche Förderung auch dann ausgezahlt zu bekommen. Die maximale Förderung für VL beträgt beim Bausparvertrag 40 EUR p.M. und bei Fonds 34 EUR p.M..
Bei nochmehr Blödsinn, werde ich gleich schwach. VL ist und bleibt "LOHNANSPRUCH!!! Und wie ich den anlege ist mir allein überlassen!!!
Vom Grundsatz her besteht für den Arbeit"NEHMER", also für Sie, "keine" Verpflichtung zu einer zusätzlichen Sparleistung!!! Vermögenswirksame Leistung des Arbeit"gebers" ist "Lohnanspruch"! Ihre Anfrage ist demnach eher umgekehrt. ... Was müsste ich "zu der vom AG gezahlten VL "dazu" ansparen. Hierzu meine klare Ansage: "NICHTS"!!!
Dein Eigenanteil ist die Differenz zwischen der monatlichen Anlagesumme, die Du mit dem Bausparunternehmen vereinbart hast und der Zahlung des Arbeitgebers. Wenn Dein Sparvertrag also nur über 10 € monatlich läuft, ist Dein Eigentanteil 0, ist die monatliche Sparsumme z.B. 40 €, beträgt Dein Eigenanteil 30 €.
Beschrieben ist das z.B: hier:
Natürlich weiß ich nicht, ob dein AG einen Tarifvertrag mit der IG Metall hat. Dann kannst du VL sowieso nur in eine Altersvorsorge zahlen.