Zweitwohnungsteuer ohne Wohnnutzung?

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Entscheidend für die Zweitwohnungsteuererhebung ist normalerweise die Möglichkeit eine Wohnung oder ähnlich entsprechend zu nutzen. Wenn keine Wohnung vorhanden ist besteht keine Nutzungsmöglichkeit. Somit eigentlich keine Zweitwohnungsteuer. Möglicherweise nur eine Fehleinschätzung der Gemeinde? Was steht in der örtlichen Zweitwohnungsteuersatzung? Vielleicht hilft zunächst ein informativer Anruf dort weiter?

Das ist eine Zweitwohnungsteuer: In Deinem Fall eine Keinwohnungssteuer.,,, diese Steuern wurden für die Infrastruktur der Gemeinden eingeführt, die Du ja nicht nutzst.

Melde das Grundstück als unbebautes Grundstück und später als Hauptwohnsitz und lege gegen den Bescheid Beschwerde ein: Ein Satz: Da gibt es keine Wohnung!

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