Zweitwohnung oder Hauptwohnsitz bei Wohneigentum?

4 Antworten

Grundsätzlich ist die Vorgehensweise des Finanzamts nicht richtig. Gehen Sie ins Rechtsmittel, Widerspruch gegen den Bescheid ist ohne fremde Hilfe und Kosten möglich. Hilfreich dürfte es sein Informationen bei einem Lohnsteuerhilfeverein einzuholen. Die in Hamburg gezahlte Zweitwohnungsteuer ist als Werbungskosten abziehbar, ebenso die nachgewiesenen Fahrten zwischen Erstwohnsitz und berufsbedingter Zweitwohnung.

http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite96.htm

Wenn Ihr angestellt und nicht selbständig seid, könnt Ihr Euch auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Der ist i.d.R. günstiger.

Um Eurem Fall beurteilen zu können, müssen weitere Fragen geklärt werden: Leben noch (erwachsene) Kinder im Haushalt in Schwerin? u.a.

Es geht immerhin hier um die Absetzung der doppelten Haushaltsführung, plus Fahrten zum Arbeitsort. (Man muss nicht alles hinnehmen - Gerade im Osten machen es sich die Behörden häufig etwas sehr einfach)

Ich würde mich damit einen Steuerberater wenden, denn in diesem Fall geht es um zu viel Geld, um selber "rumzuexperimentieren". Und wenn Ihr erstmal "falsche" Angaben beim Finanzamt gemacht habt, ist es zu spät, noch irgendwas zu retten.

Wenn Ihr nur noch ein bis zweimal nach Hause fahrt, dann habt Ihr Euren Lebensmittelpunkt nach Definition in Hamburg, das ist korrekt.

Somit kann das Finanzamt das durchaus so festlegen.