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Zweitwohnsitz..wie siehts beim ALG1 aus???HIIIILLLFFEEE!!!

gefragt von Queene am 03.10.2009 um 18:13 Uhr

Also, ich bekomme ALG1, momentan bin ich noch mit Hauptwohnsitz bei meiner Mutter gemeldet, hab eine Praktikumsstelle mit anschließender Festanstellung, die ca. ne Stunde fahrt entfernt ist......jetzt hab ich mich nach ner Wohnung umgesehen und heute eine Zusage dafür bekommen.......jetzt ist meine Frage, also ALG1 bekomm ich auf jeden Fall! Jetzt will ich aber das Ämter-Kudelmudel vermeiden, und hab mir gedacht, dass ich die Wohnung als Zweitwohnsitz angebe........müsste ich dann trotzdem zu dem anderen A-Amt wechseln? Also momentan bin ich bei A-Amt in Waldshut, wenn ich mich komplett ummelde, müsste ich zu dem A-Amt Lörrach......da das aber wieder total stressig wird, und ich ja auch Miete zu zahlen hab, dachte ich, dass ich die Wohnung die erste Zeit als Zweitwohnsitz angebe.......würde ich damit den Aufwand mit dem Amtwechsel übergehen???? Und bitte kommt mir nicht mit irgendwelchen Moralpredigten, von wegen das wäre nicht rechtens.......das Geld würd ich sowieso bekommen, aber da ich ja schon vollzeit Praktikum mache ist mir das echt zu stressig......

Bitte helft mir!

LG

Queene


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 3. Oktober 2009 18:17
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Das würde ich an deiner Stelle sehr wohl überlegen. Denn den Ämterstress hast Du sowohl als auch.

Denk mal nach! Nach Beendigung des praktikums mit Übernahme in eine festanstellung, erhältst Du für den Folgemonat keine Leistungen mehr vom AA. Wie willst du dann deine Miete zahlen?


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 3. Oktober 2009 18:18
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nein, Du bleibst dort beim hauptwohnsitz, gibtst nur die andere adresse mit an


anonym
beantwortet von Sibelle am 3. Oktober 2009 18:20
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Wenn du den Zweitwohnsitz angibst, dann wird dir das ALG 1 gesperrt! Das ist so sicher wie das Amen in der Kriche:)) Also solltest du folgendes tun: die Wohnung anmieten und bei der alten Adresse gemeldet bleiben. Zwei Monate, bevor der neue Antrag wegen ALG1 ausgefüllt und an das Arbeitsamt abgegeben werden muss, ausfüllen und nicht in Waldshut, sondern in Lörrach abgeben. Innerhalb von zwei Monaten bekommst du garantiert Bescheid über ALG1 vom Arbeitsamt Lörrach, in der Zwischenzeit läuft ja das ALG 1 von Waldshut weiter. Das heisst, wenn das ALG1 aus Waldsut abgelaufen ist, kommt das Arbeitsamt Lörrach dran und schließt sich der ALG1-Zeit an. Aber VORSICHT: beim Datum achtgeben. Wie gesagt, zwei Monate vor Ablauf des alten Bescheides, neuen Antrag beim ALG Lörrach stellen und beim Bürgerbüro erst zum neuen Quartal anmelden(dh ab dem Datum, ab dem das ALG Lörrach anfängt) anmelden und beim Bürgerbüro wegen Wohnung in Waldshut abmelden. Ausserdem aufpassen, dass man nicht von beiden Arbeitsämter doppelt abkassiert, was Betrug wäre!


anonym
beantwortet von Queene am 3. Oktober 2009 18:35
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also soll ich mich gar nicht erst bei der zweiten wohnung anmelden? bekommen die davon nicht wind?da ich ja auch strom anmelden muss usw. ich hab meine ausbildung seit dem 30.9.09 fertig, und hab am 1.10.09 das Praktikum angefangen.....ALG bekomm ich ertst ende oktober, da die ja nicht im vorraus zahlen..... (geld für miete usw. für jetzt hab ich zusammen^^)


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