Zwangsvollstreckung - wie geht's weiter

6 Antworten

Liebe Caro,

der ehemalige AG befindet sich im Verzug!

Das bedeutet für Dich, dass Du am Dienstag SOFORT zum Anwalt gehst, Dein ehemaliger AG diesen im Rahmen der Verzugskosten zu zahlen hat!

Ich wünsche Dir viel Erfolg, alles wird gut!

Tja, es ist nie leicht an das Geld anderer Leute zu kommen, vor allem wenn sie nicht zahlen möchten. Wenn Du Glück hast, wird beim Gütetermin oder danach gezahlt, dies ist aber eher unwahrscheinlich wenn er bis jetzt nicht gezahlt hat. Dann wirst Du wohl einen Vollstreckungstitel benötigen. Um diesen zu bekommen gibt es verschiedene Wege, solltest Du keine Ahnung haben, dann solltest Du Dir einen Anwalt nehmen und DIr vorher evtl. Prozeßkostenhilfe genehmigen lassen, falls Du die Kosten nicht zahlen kannst oder z.B. keine Rechtsschutzvers. hast. Dies kann man bei der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht beantragen. Mit dem Titel kannst Du dann die Zwangsvollstreckung gegen den Arbeitgeber beantragen, einen Vollstreckungsantrag kann man im Netz Justiz-NRW herunterladen. Dann ausfüllen, Titel anheften und bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle deines Amtsgerichts abgeben. Aber bedenke, es ist alles ein Antragsgeschäft und es entstehen immer Kosten welche Du bezahlen mußt, es sei denn, Dir wird PKH für das gesamte Verfahren und auch die Zwangsvollstreckung anschließend bewilligt.Gruß

Ein Gerichtsvollzieher

Der Gütetermin hat wohl zu einem vollstreckungsfähigen Titel geführt und aus dem wird jetzt offenbar vollstreckt. Was Du mit "Prozeß eröffnen" meinst, verstehe ich nicht. Das Erkenntnisverfahren ist doch abgeschlossen. Ob die Vollstreckung zu einem Ergebnis führt, kann keiner von uns abschätzen,. Bei den Kosten mußt Du natürlich in Vorlage treten.

Besorg dir auf jeden Fall nen Anwalt der kann dir dazu auch noch mehr sagen

Ich weiß jetzt auswendig nicht mit was ein Gütetermin endet. Erhält man da ein vollstreckbares Urteil oder einen Beschluss, oder ist die Sache so erledigt?

Auf jeden Fall ist nach dem Gütetermin ja eine Protokoll über die Einigung vorhanden. Er wird es vor Gericht schwer haben, dagegen zu argumentieren.

schleudermaxe  25.05.2015, 11:35

... natürlich muß es eine Entscheidung geben, wie sonst kann denn und vor allem womit gepfändet werden?

Meandor  26.05.2015, 22:46
@schleudermaxe

Ich hatte noch nie ein Verfahren, dass im Gütetermin geendet ist. Bei mir erging immer ein Urteil und von dem hab ich eine vollstreckbare Ausfertigung. Wie erwähnt, weiß ich nicht, was am Ende eines Gütetermines steht, und ob es dort eine vollstreckbare Ausfertigung gibt.

Allerdings müsste der Fragesteller wissen, ob irgendwas hat, auf dem "vollstreckbar" steht.