Zwangsumzug bei Grundsicherung

2 Antworten

Am besten du gehst auf das Amtsgericht und beantragst dort Beratungschein für einen Anwalt für Sozialrecht. Einen anderen Weg wirst du alleine nicht schaffen.

Selbst bei Bezug von Sozialleistung kann dich keiner dazu zwingen aus deiner Wohnung auszuziehen !!!

Du wirst dann nur noch den angemessenen Höchstsatz für deine Wohnung bekommen,den Rest musst du selber zuzahlen. Es könnte dann auch Probleme geben,wenn es zu einer Nachzahlung von Neben / Betriebskosten kommen sollte,dann kann dir zumindest die volle Kostenübernahme verweigert werden.

Aber bevor du dann den unangemessenen Teil der Miete selber zahlen musst,muss dich das Jobcenter oder Grundsicherungsamt erst zur Kostensenkung mit Terminangabe auffordern,bis dahin müssen auch weiterhin die unangemessenen Kosten übernommen werden.

Du kannst mal im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachschauen ob du da was passendes findest. Da stehen für viele Städte die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,wenn deine mit dabei stehen,wüsstest du dann in etwa,was du dann selber zahlen müsstest.