zusammenziehen mit freund? (18 & 19 jahre)

10 Antworten

Deine Eltern (und seine übrigens auch) sind bis zur Vollenedung deiner Ausbildung unterhaltspflichtig und müssen dir ein Dach über dem Kopf bieten.

Wenn das Zusammenleben nicht klappt, und sie dich rauswerfen wollen, können sie das tun, vorausgesetzt, sie zahlen Dir die Miete für eine Wohnung.

Wenn es mit den Eltern Probleme gibt, dann musst du dich an Jugendamt (Die sollten noch für dich Zuständig sein) wenden. Und dich da beraten lassen. Da sollte dann BAföG gegeben werden oder deine Eltern müssen dir ne Wohnung stellen (Die sie dann auch zahlen müssen, wenn das Jugendamt so entscheidet).

TreudoofeTomate  02.12.2014, 13:31

Das Jugendamt macht da gar nichts mehr. Sie ist volljährig, die Eltern haben kein Sorgerecht mehr, es besteht also kein Grund, dass das Jugendamt regulierend eingreift.

Da du volljährig bist, können deine Eltern tatsächlich von dir verlangen auszuziehen. das ändert aber nichts daran, dass sie unterhalspflichtig sind. Wenn sie entsprechend verdienen, werden sie auch dazu heran gezogen (ob sie wollen oder nicht)

das hilft mir aber nicht weiter da ich nichts von denen bekomme,

Da wird sich das zuständige Amt schon drum kümmern, da Deine Eltern verpflichtet sind für Deinen Unterhalt zu sorgen, solange Du Dich in der Ausbildung befindest.

es muss doch eine Möglichkeit geben für uns,

Wie geschrieben, Deine Eltern müssen zahlen, nicht die Allgemeinheit.

Wer kein Geld zum alleine wohnen hat, sollte es auch nicht erzwingen, das geht einfach nur schief.

Wenn man sich nämlich nichts mehr leisten kann und nur noch arbeitet um wohnen zu können wird man unglücklich, das überträgt sich auf die Beziehung und alles geht in die Brüche. Hier hilft nur Geduld, bis die Ausbildung abgeschlossen ist und dann eine klitzekleine Wohnung außerhalb der Stadt, die 1/3 des Gehalts ausmacht.