Zulassungsbescheinigung Teil II, was bedeutet entwertet und ausgehändigt?
Ich habe mein Motorrad still gelegt. In der Zulassungsbescheinigung II ist ein Vermerk: Entwertet und ausgehändigt angekreuzt. Was bedeutet das ? Ich möchte das Motorrad verkaufen - ist nun die Zulassungsbescheinigung ungültig ?
Danke für eine Antwort
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2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Motorrad
Natürlich ist die Zulassungsbescheinigung ungültig, wenn du das Mopped abmeldest ist es ja nicht mehr zugelassen.
Die Zulassung ist nun ungültig. Du darfst also nicht damit fahren. Das Kennzeichen ist ja auch entstempelt worden.