Zeugenaussage: Verkehrsunfall

2 Antworten

Keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Meinung: Angaben gegenüber der Polizei musst du nicht machen. Sage ihnen, dass du keine Angaben zu der Sache machen möchtest. Sollte es zu einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft kommen MUSST du diesen Termin wahrnehmen. Dort musst du wahrheitsgemäß vortragen, wie du den Vorfall erlebt hast. Sollte dann aufkommen, warum du keine Aussagen gegenüber der Polizei machen wolltest, kannst du (vorausgesetzt wahrheitsgemäß) vorbringen, dass sich alles zu schnell ereignet hat und du nichts beizutragen hast.

Edit: Ich habe gerade in deinem Kommentar gelesen, dass die Sonne tief stand und ihr geblendet wart. Auch das trägt zur Sache und unter Umständen auch zur Entlastung deines Partners bei.

datescha 
Fragesteller
 21.03.2014, 01:52

Danke für deinen Rat, bin nur irgendwie schockiert über den sachverhalt...ich soll gegen mein partner aussagen?! es war ein unfall... auch wenn die es als körperferletzung ansehen irgendwo ist es ja auch richtig aber in diesem fall...hätte ich ihn persönlich angezeigt wegen körperferletzung dann würde die ganze sache doch ganz anders aussehen. weis wirklich nicht wie ich auf das schreiben reagieren soll den laut schreiben muss ich drauf reagieren den wir sind nicht verlobt/verheiratet und leben in keiner eingetragner lebenspartnerschaft...

die punkte sind so verwirrend...erst schreiben die ich solle drauf reagieren weil wir nicht verheiratet sind...und im punkt 2 steht... das ich belehrt werde "die auskunft auf solche fragen verweigern können, deren beantwortung sie selbst oder einen der vostehenden unter 1 und 2 bezeihneten angehörigen in gefahr bringen würde wegen einer straftat oder ordnungswirdigkeit..."

jedoch bringe ich doch dann keinenn in gefahr, wenn wir durch die sonne geblendet wurden...

ich bin gespannt was noch alles auf uns zukommt.

womit könnte man den rechnen was auf uns bzw in dem fall ihn zukommt?!

Ich nehme an, das war eine Einladung zu einem Gespräch, wo du deine Aussage abgeben musst. Den Termin unbedingt wahrnehmen! Ansonsten fahrlässige Körperverletzung bedeutet, dass dein Lebenspartner nicht verantwortungsbewusst genug oder nicht aufmerksam genug gefahren ist (zum Beispiel telefoniert hat beim Fahren). Es geht also nicht unbedingt darum, was passiert ist, als der Unfall passiert ist, sondern davor. Da du nicht verwandt mit dem Fahrer bist hast du auch kein Aussageverweigerungsrecht. Falls er nicht telefoniert hat und das jemand gesehen hat wird es eh schwer sein ihm nachzuweisen, fahrlässig gehandelt zu haben, wenn du ihn nicht belastest, können die ihm eigentlich nichts. Bei der Wahrheit solltest de trotzdem bleiben. Viel Glück euch!

datescha 
Fragesteller
 21.03.2014, 01:19

danke für deine antwort, eine einladung ist es nicht ich soll es schriftlich einreichen, jedoch kann ich nicht genau sagen was passiert ist. war erst so im schock das ich gar nicht reagieren konnte. aber telefoniert hat er nicht, an dem tag hing die sonne relativ tief...wir wurden beide geblendet...und so ist es zum unfall gekommen. könnte ich den die aussage nicht verweigern?! den wo es passiert ist und das die sonne uns geblendet hat das kann ich alles hinschreiben aber...alles andere?! hm