Zettel hinter Wischer klemmen strafbar?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, ohne Schaden ist das nicht strafbar als Sachbeschädigung, es kann aber eine Ordnungswidrigkeit sein!

Das Anbringen von Knöllchen wegen Falschparkens ist natürlich immer erlaubt! :D Alle anderen Zettel mit Werbung auf öffentlichen (gewidmeten) Straßen sind verboten und ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden. Gesetzlich geregelt ist das in den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer, aufgrund dessen die Gemeinden konkretisierende Verordnungen erlassen können. In Bayern sind z.B. bis zu 1.000 Euro Geldbuße möglich. Falls du so einen Fall bemerkst, kannst du beim Ordnungsamt anrufen, die werden sich dann darum kümmern. Oder du kannst den Menschen auch selber ansprechen und ihm die Meinung sagen.

Dagegen ist ein Privatparkplatz nicht auf öffentlichem Grund, sondern im Privateigentum des Inhabers. Der kann zwar von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zettelverteiler des Grundstücks verweisen, aber richtig bestrafen kann er ihn nicht, höchstens bei erneutem Auftauchen wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.

Das Verteilen von Werbezetteln und -schriften, sowie von Visitenkarten ist verboten. Es handelt sich beim Verteilen um eine Sondernutzung im Sinne des Straßengesetzes (Ländersache). Wer also an einem Kfz z.B. eine Visitenkarte anbringt, um auf sein Kaufinteresse hinzuweisen (wird oft von Gebrauchtwagenhändlern praktiziert), der begeht regelmäßig einen Verstoß gegen das Straßengesetz. Es ist verboten, ohne Genehmigung der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde, Werbung im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben, es liegt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vor. Wer Werbung im Straßenraum ohne Erlaubnis durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße belegt werden kann.

Knöllchen sind keine Werbung!

Hallo P1504,

in strafrechtlicher Hinsicht gibt es kein Gesetz, nachdem Du Dich strafbar machen könntest.

Allerding wenn Du die Zettel auf Parkplätzen verteilst, die Jemanden gehören, sprich Hausbesitzer oder Geschäftsinhaber wäre es denkbar, dass diese einen Rechtsanwalt einschalten und besonders im Wiederholungsfall eine Unterlassungsklage einreichen bzw. der Rechtsanwalt von Dir eine Unterlassungserklärung fordert und diese wiederum könnte von einer vierstelligen Forderung begleitet werden.

Also so ganz ungefährlich ist das ganze nur auf öffentlichen Raum und selbst da, möchte ich nicht ausschließen, dass in Eurer Gemeindesatzung das anbringen solcher Zettel als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Schöne Grüße
TheGrow

P1504 
Fragesteller
 11.12.2013, 18:58

Ich würde das nicht machen, bin aber genervt von der Werbung. Nicht dass mir mal so ein Trolo meinen Wischer abreist.

Wenn du dies als Belästigung siehst, ist es natürlich strafbar. Aber die Polizei wird sicherlich gegen solche Nichtigkeiten nichts tun.

P1504 
Fragesteller
 11.12.2013, 17:37

Das war auch nicht die Frage, sondern ob es einen im Paragraphendschungel verankerten Grundsatz gibt, der das erlaubt oder dem widerspricht.

Nein das ist nicht strafbar wenn keine Sachbeschädigung vorliegt und das ist in meine Augen auch gut so.