Zeitarbeit....2 nebenjobs?

5 Antworten

Vorteile: Du kommt evtl in viele verschiedene Firmen und kannst Dich vllt dann bei einer Firma direkt um eine Festanstellung bemühen, bei der Dir das Betriebsklima besser zusagt. Vllt klappt es! Aber erstmal wenig verdient ist immer noch besser. als gar nichts zu verdienen! Du kannst zusätzlich noch einen 400€-Job machen, mußt aber aufpassen, wegen der Arbeitszeit, wenn der Kassierjob in Wechselschicht ist. Wenn Du aber immer zu einer bestimmten Zeit arbeitest, z. B. von 09:00 - 13:00 Uhr, dann geht das schon dass Du etwa von 15:00 - 18:00 Uhr noch einen 400€-Job machst.

Nebenjob ist möglich . Nur mit deimen Arbeitgeber - also " Zeitarbeitsfirma abklären . Sollte im Arbeitsvertrag ggf angegebne sein , ob sie mit einer Nebenbeschäftigung einverstanden sind

Pinki1986 
Fragesteller
 26.03.2009, 12:22

ok vielen dank,gut zu wissen.

Ja, es funktioniert, allerdings musst du deine Nebenjobs mit Lohnsteuerklasse 6 versteuern, und dann bleibt net mehr viel übrig.

tanztrainer1  26.03.2009, 12:30

Bei 400€-Jobs nicht.

jilissa  26.03.2009, 13:44
@tanztrainer1

doch auch bei 400 € jobs, wenn sie zusätzlich verdient werden. Gaube mir ich kenne mich damit aus, du kannst zwar am ende des jahres das geld wiederholten, aber nur den 1. 400€ job musst du nicht versteuern. Alles weitere läuft über Lohnsteuerklasse 6.

tanztrainer1  26.03.2009, 16:28
@jilissa

Bei dem Kassenjob verdient sie mehr als 400€, das geht also auf Lohnsteuerkarte, dann kann sie doch noch bis zu 400€ dazuverdienen. Zum Beispiel bei zwei Jobs auf jeweils 200€. Wenn mehr Geld als 400€ in 2.-Jobs verdient wird, dann auf nur noch auf Steuerklasse VI!

Ich hab nur negatives gehört. Z.B. behalten die die Hälfte deines eigentlichen Lohns.

Pinki1986 
Fragesteller
 26.03.2009, 12:21

wenigstens zahlen sie überhaupt,mein alter chef hielt dies nicht für nötig

du kannst arbeiten soviel wie du willst,hauptsache deine Jobs sind angemeldet...

tanztrainer1  26.03.2009, 12:29

Das ist nicht ganz richtig! Man soll sich ja auch mal von der Arbeit erholen können. Wenn das nicht mehr gewährleistet ist, wenn Dir dann irgendetwas in der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passiert, kann der Versicherungsschutz wegfallen.

Joschy0907  26.03.2009, 12:33
@tanztrainer1

ja Ok, aber das war ja nicht sein begehren...