Zahlungsfrist für Kosten aus Anerkenntnisurteil?

3 Antworten

Also ich bin zwar kein Experte, aber habe zumindest eine Ausbildung in dem Bereich ;-)

In der Regel sollte die Gegenseite bei einem Anerkenntnisurteil erst einmal einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht einreichen. Die erlassen dann einen Kostenfestsetzungsbescheid, den kriegst du dann und dann musst du die Kosten an das Gericht bezahlen. Solltet ihr euch auch geeinigt haben, dass du außergerichtliche Kosten übernimmst, steht das dann auch im Anerkenntnisurteil, was du ja noch nicht hast. Die REchnung für den Anwalt der Gegenseite bekommst schon mal nicht du, sondern sein Mandant. Du kriegst höchstens eine Kopie mit Zahlungsaufforderung UND dem Anerkenntnisurteil als Beleg.

Soweit die Theorie. Am Besten mal beim Anwalt der Gegenseite anrufen und ganz lieb fragen ;-) Oder deinen eigenen Anwalt, sofern du einen hast.

Und sollte mir nicht bevor er mir mit einem Mahnbescheid droht ...

Da droht kein Mahnbescheid.

Zahlen musst du innerhalb von 2 Wochen, nachdem das Gericht die Kosten festgesetzt hat und dir der Beschluss zugestellt wurde. Zahlst du nicht, so kann aus dem Beschluss vollstreckt werden. Dazu bedarf es keines Mahnbescheids, die Kostenfesetsetzung erfolgt nämlich durch Kostenfestsetzungsbeschluss.

Zu verzinsen ist der Betrag ab Antragstellung.

Man muß. Die entsprechende Regelung findet sich hier.

http://dejure.org/gesetze/BGB/271.html

Es kann zwar nicht vollstreckt werden, bevor Urteil und Vollstreckungsklausel zugestellt sind, gleiches gilt für die Kosten, für welche es das Kostenfestsetzungsverfahren gibt. Verzugszinsen fallen aber schon vorher an.