Zahlungseingänge für bereits ausgebuchte Forderungen

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würde es als außerordentlichen Ertrag buchen...zumindest dann, wenn ihr es schon vor Jahren realisieren wolltet.

Bank (oder was auch immer) an MWST an außerordentlichen Ertrag

In manchen Kontenrahmen gibt es Erträge aus abgeschriebenen Forderungen. Steuersatz ist dann so, wie er zu der Zeit der Erstbuchung der Forderung war.

Kommt drauf an wann es war. Wenn es vor geraumer Zeit war ggf. stornieren und neue, berichtigte Buchung erstellen. Letztenendes kann man dieses nachweisen.

Ist es schon längere Zeit her, schließe ich mich oben an und die Differenz kommt zu außerordentliche Erträge u. Ust.

1960? Welcher SKR ist das? Bestimmt nicht 03...