Zahlt die Hausratversicherung bei z.B. Einbruch, den vollen Wiederbeschaffungswert der Gegenstände?

6 Antworten

Du hast Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert. "Gleicher Art und Güte" heißt es da so schön. Wird zum Beispiel ein DVD-Player gestohlen, für den Du vor 10 Jahren mal 500 Euro bezahlt hast, aber ein gleichwertiger DVD-Player Heute nur 100 Euro kosten würde, bekommst Du nur die 100 Euro. Bei anderen Gegenständen könnte der Wiederbeschaffungswert aber auch Heute höher sein. Wenn Dein Gegenstand der gestohlen wurde aber gerade einmal 2 1/3 Monate alt ist, und Du darüber ne Rechnung hast, wird die Versicherung davon nichts abziehen.

BWVFachmann  21.02.2011, 11:32

Hausratversicherung = Neuwertversicherung

Freddy2470  04.06.2011, 14:28

Bei der Hausrat habe ich neulich erfahren, daß man die nicht pro qm abschließen sollte (weil dann deine Wohnung maßlos überversichert ist), sondern du einfach auch sagen kannst, dein Hausrat ist 20.000 € (als Beispiel) wert, was wohl deutlich günstiger ist.

http://kuerzer.de/Hausratversicherung

Soweit ich weiß wird geschätzt, wieviel Wert das noch hatte, bei alten Sachen zB wird dann weniger berechnet.

Bleistein  21.02.2011, 09:45

So ist es nicht. Hausrat = Neuwertversicherung!

Falls Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, wird auch die Mehrwertsteuer mit ausbezahlt.

EnnoBecker  21.02.2011, 09:16

Hm...ich denke mal, dass Leute, die sich an ihre Hausratversicherung wenden, zumindest in diesem Punkt nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind :-)

Generell zahlt die Hausratversicherung immer den Neuwert. Also den kompletten Betrag, den Du aufbringen musst, den gleichen Gegenstand neu zu kaufen. Da Privatpersonen ja die Mehrwertsteuer nicht abziehen können - wie etwa Firmen - wird auch immer die Mehrwertsteuer mit erstattet. Weitere Informationen habe ich hier gefunden: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html - da gibt es weitere Infos und auch ganz gute Vergleiche zur Hausratversicherung.

Wir haben zu Beginn der DVD Ära einen Player für einen 4 Stelligen Betrag gekauft. Also damals sau teuer. Der ist letztes Jahr durch einen Überspannungsschaden (blitz) verkokelt. Jetzt hat die Versicherung folgendes überprüft:

  • ist der Player versichert? ja
  • Ist die Gefahr versichert? in dem fall Ja (einschluss=
  • was hat der player gekostet?
  • auf welchem stand der Technik war der player zum Zeitpunkt der Anschaffung?

Da der player damals schon fast non+Ultra war haben wir einen Bluerayplayer als berechnungsgrundlage bezahlt bekommen.