Zählt Rechnungsdatum oder Geldeingangsdatum bei Steuererklärung eines Freiberuflers

5 Antworten

Hallo,

zu dem Thema hätte ich auch eine Frage, bin erst seit 1 Monat neben beruflich selbstständig im Einzelhandel. Nun stehe ich vor dem Problem das ich 3-4 Kunden habe die im Zeitraum 29-31 Juli Geld überwiesen haben, bzw im Zeitraum 29-31 Juli ist das Geld bei mir eingegangen ca. 400-500€ insgesamt nun konnte ich aber ihre waren nicht mehr im Juli einkaufen sondern erst zum 1 August. Vor her war mein Ein/Ausgabe Verhältnis ausgeglichen nun habe ich 500€ Überschuss. Welcher somit vom Fa Einkommensteuer rechtlich verrechnet werden wird. Damit liege ich dann in diesem Monat aber auch über meinen Freibetrag des SGB II, wobei ich aber in Wirklichkeit ja keine 500€ Gewinn habe sondern davon 400€ durch Waren einkauf und Versand wieder weg sind also es am ende 100€ sind!

Meine Frage wäre jetzt, darf ich bekommende Rechnungen für 3 Tage im Ausgangsdatum verschieben? So würde ich diese die ich am 03.August bezahlt habe im Juli einrechnen damit ich im Juli auf meinen Ausgeglichenen Betrag komme!

LG Stefan

Kommt eigentlich darauf an, ob Du eine Einnahme/Überschussrechnung machst, oder Bilanzierungspflichtig bist. Bei meiner kleinen Firma reicht eine Einnahme/... somit zählt der Eingang auf dem Konto. Also wenn Kunde nicht zahlt, auch keine Umsatzsteuer abführen, sehr praktisch.

Das Rechnungsdatum ist ausschlaggebend. wenn du mwst. pflichtig bist, dann kannst du beim fa beantragen das du nach vereinnahmten geldern besteuert wirst. gerade in deinem fall interessant. denk mal drüber nach. gruss akademikus

Wozu braucht das Finanzamt ein Lieferdatum, wenn es doch auf das Rechnungsdatum ankommt?

Danke vielmals für die schnellen Antworten!!!

Bei mir ist es jetzt so, da ich nebenbei eine sehr teure Ausbildung mache die ich komplett abrechnen kann habe ich etwa 7000€ Einkommen. Daher muss ich noch nicht mal Einkommenssteuer zahlen. Bis jetzt war das FA immer nur mit Einkommenssteuererklärung zufrieden.