Zählt Handy am steuer zu "gefährlicher eingriff in den straßenverkehr?

5 Antworten

Nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr hat das überhaupt nichts zu tun.

Wenn du fährst, klar. Die direkte Bedienung ist strafrechtlich zu verfolgen. Über Bluetooth, etc. kann man jedoch Gespräche problemlos annehmen.

nein, zahlst aber trotzdem 60 € + 28,50 Geb. + 1 Punkt. bei nem Unfall mit Handy am Ohr sieht wieder ganz anders aus.

Dazu gibt's diverse Gerichtsurteile.

Fahren und Handy in Hand- du kriegst ein Problem, da du abgelenkt bist.

Spannend, dass es immer noch Leute gibt, die das ignorieren. 

Ja, da du so abgelenkt bist und dich nicht auf den Straßenverkehr konzentrieren kannst.