Wurde vor 7 Jahren zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt . Kann ich trotzdem den kleinen Waffenschein beantragen?

2 Antworten


Ich glaube dass trifft eher zu.:                                                                                         §5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit
besitzen Personen nicht,
1. die rechtskräftig verurteilt
worden sind
a) wegen eines Verbrechens oder
b) wegen sonstiger vorsätzlicher
Straftaten zu einer Freiheitsstrafe
von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der
letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
2. bei denen Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass sie
a) Waffen oder Munition missbräuchlich
oder leichtfertig verwenden werden,
b) mit Waffen oder Munition nicht
vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig
verwahren werden,
c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der
tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt
sind.