Würdet ihr Fremdgehen?

14 Antworten

Wenn du einmal erlebt hast, betrogen worden zu sein, also das volle Programm mit verheimlichen usw., dann würdest du, meine ich, diese Frage immer mit Nein beantworten. Der emotionale Schaden, der damit angerichtet wird ist so hoch, dass ich der Meinung bin, dass man Betrüger rechtlich dafür belangen können sollte. Denn im Grunde genommen ist Betrug auch gleichsam in gewissen Fällen eine Form von sexuellem Missbrauch. Wenn du deinem Partner den Betrug verheimlichst und mit ihm schläfst, dann besteht kein Konsens, denn würde er es wissen, würde er wohl nicht mit dir schlafen. Du „erschleichst“ dir also den sexuellen Kontakt und wenn es dann irgendwann rauskommt, wird dein Partner sich fühlen, als sei er die ganze Zeit missbraucht worden (was ja grundsätzlich auch der Wahrheit entspricht). Also lass es bitte einfach sein

HotCheeseDip  24.03.2024, 20:43

Interessante Überlegung, doch selbst wenn man dafür rechtlich belangt werden könnte, wäre der Aufwand wohl viel zu hoch um es auch durchzusetzen, wenn man sich anschaut wie viele Menschen tatsächlich fremdgehen

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AmirAlper  24.03.2024, 20:47
@HotCheeseDip

Das ist eine gute Überlegung. Nur sollte die Androhung einer Bestrafung ja auch das Ziel haben, die Fallzahlen zu minimieren. Vielleicht würde dieser Effekt dazu führen, dass es dann doch möglich ist. Aber es würde sich wie mit anderen Formen von sexuellen Missbrauch verhalten: Die Dunkelziffer wäre extrem hoch und es wäre schwer zu beweisen. Möglicherweise sollte auch nicht das Fremdgehen selbst unter Strafe stehen, denn das würde Angst schüren und so vielleicht sogar noch zu mehr Missbrauch führen. Das verheimlichen des Seitensprungs ist das, was unter Strafe stehen sollte und so gibt es auch Anreize, das ehrlich zu kommunizieren.

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HotCheeseDip  24.03.2024, 21:37
@AmirAlper
Nur sollte die Androhung einer Bestrafung ja auch das Ziel haben, die Fallzahlen zu minimieren.

Stimmt schon, doch wer fremdgeht weiß ja bereits, dass es eine Strafe nach sich zieht, wenn es herauskommt, da die Beziehung/Ehe dann in den meisten Fällen ihr Ende findet....wobei, ob das jetzt für den Fremdgeher immer eine Strafe ist sei auch mal dahingestellt. Es lässt sich halt schwer überprüfen, doch ich denke nicht, dass das zu einer relevanten reduzierung führen würde, auch im Hinblick darauf, dass man es erstmal beweisen muss, selbst wenn es nur um das verheimlichen geht.

Wenn ich so darüber nachdenke, bin ich da ziemlich im Zwiespalt. Einerseits scheint mir ein moralischer Ansatz effektiver zu sein, andererseits - wie du schon sagtest - zieht Fremdgehen so einen emotionalen Schaden mit sich, von Vertrauensproblemen bis hin zu einem lebenslangen Trauma, dass ich es nicht gutheißen kann, dass man anderen Menschen so etwas ohne Konsequenzen antun kann

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AmirAlper  24.03.2024, 21:51
@HotCheeseDip

Da bin ich ganz bei dir. Das Problem der Prüfbarkeit stellt natürlich die Praktikabilität dieses Ansatzes stark in Frage. Allerdings gibt es ja einige solcher Bereiche, wie häusliche Gewalt oder eben sexuellen Missbrauch, bei denen die Dunkelziffer auch extrem hoch ist. Und da schrecken wir auch nicht davor zurück, es unter Strafe zu stellen. Also ist die Umsetzbarkeit vielleicht kein so entscheidendes Argument für das grundlegende Gesetz. Es wäre auch einfach ein schönes Signal, in einer Gesellschaft zu leben, in der Fremdgehen unter Strafe steht, eben aufgrund der verheerenden Folgeschäden.

Es geht mir hier auch weniger um „Strafe“ oder „Rache“, sondern vielmehr um ein größeres Bewusstsein in den Köpfen der Menschen. Denn wenn etwas verboten ist, oder wenn über solch ein Verbot diskutiert wird, dann wird darüber nachgedacht und es wird im Laufe der Zeit vielleicht auch zu einem kollektiven Wert, wie z.B., dass Vergewaltigung eine grausame Tat ist. In anderen Kulturen oder zu anderen Zeiten herrschte da ein anderer Blick drauf und es wäre doch schön, wenn die Menschen in 50 Jahren durch so ein Verbot sagen könnten: Die vor 50 Jahren waren ja wirklich verrückt, denn da stand nicht einmal Fremdgehen unter Strafe. Ein moralischer Ansatz ist erfahrungsgemäß bei Trieben etwas schwieriger, als bei anderen Dingen. Denn man kann ja nicht von sich behaupten in einer gewissen Hinsicht gut zu sein, wenn man das, was man tut, nicht auch gerne tut. Ich behaupte, dass nur derjenige zum Beispiel gerecht ist, der auch gerne gerecht handelt, nicht aber der, der zwar gerecht handelt, aber es nicht gerne tut. Und bei trieben ist es ja schon so, dass man etwas unter Umständen gerne tun würde, man also in dieser Hinsicht schlecht oder einfach menschlich ist und es dann eine zweite kontrollierende Instanz braucht, die ein noch höheres Gut darin erkennt, es nicht zu tun. Nur ist diese Instanz seltener, als solche Instanzen auf erster Stufe. Und in solchen Fällen kann ein Gesetz sinnvoll sein. Dadurch werden die Menschen dann vielleicht nicht moralischer, doch sie handeln möglicherweise besser

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Fremdgehen wird überflüssig, wenn man eine offene Beziehung ohne Neid führt. Jeder soll sich ungezwungen austoben können.

Divers, 45

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

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