Wohnungswechsel bei Sozialwohnung?

2 Antworten

Die müssen den Umzug aber finanzieren (neue Kaution zahlen, warten auf die alte). Nur weil es einem woanders besser gefällt, lassen die einen noch lange nicht umziehen. Es müssen schon Gründe vorliegen, die einen Umzug rechtfertigen.

eluminaire 
Fragesteller
 20.11.2010, 01:23

Nein seit wann bezahlen die den Umzug? Haben sie beim ersten Mal auch nicht und sollen sie auch nicht und eine Kaution gibt es bei Genossenschaftswohnungen nicht, sondern nur Anteile die man kaufen muss und das habe ich damals ja schon, die gelten für eine neue Wohnung genauso. Das ist ja auch meine Frage, was für Grunde rechtfertigt für das Amt einen Umzug? Denkst du dir das oder weißt du das?

crashlady  20.11.2010, 13:01
@eluminaire

Ich weiß, daß man als Sozialleistungsbezieher nicht so einfach umziehen darf. "Weils einem woanders besser gefällt" ist noch lange kein Grund fürs Amt. Ob sie dich in deinem speziellen Fall (Genossenschaftsanteile können mitgenommen werden und müssen nicht erhöht werden) umziehen lassen, musste bei deiner zuständigen Stelle nachfragen.

eluminaire 
Fragesteller
 27.11.2010, 14:44
@crashlady

Ja genau das war meine ja meine Frage, WAS ist ein Grund fürs Amt, aber anscheinend weiß das keiner. Natürlich will ich nicht umziehen nur weils mir woanders besser gefällt, aber die Gründe wollte ich jetzt hier nicht jedem aufs Auge drücken. Mittlerweile hat das Amt auch geantwortet, ich könne dies jederzeit beantragen, mal sehn.

Guten Morgen, geh doch einfach mal persönlich zum Amt und schildere dort deinen Fall. Dann siehst du schon was gesagt wird, was du mitbringen musst, ob du einen neuen Antrag stellen musst usw.