Wohnungsschlüssel kaputt-wer zahlt?
Mein Wohnungsschlüssel ist kürzlich kaputt gegangen. Es war eindeutig Verschleiß, denn er hatte wohl bereits einen Riss und ist mir in der Hand zerbrochen. Da ich nur diesen einen Schlüssel besaß, habe ich den Vermieter gebeten, gleich zwei neue Schlüssel nachfertigen zu lassen, damit ich einen bei Bekannten hinterlegen kann, falls ich mich mal ausschließe. Ich denke, es ist nicht zu viel verlangt dass dem Mieter zwei Wohnungsschlüssel ausgehändigt werden. Leider habe ich im Vorhinein nicht geklärt wer das zahlt, ich hielt es für selbstverständlich dass der Vermieter die Kosten übernimmt. Schließlich ist mir der Schlüssel weder im Schloss abgebrochen noch habe ich ihn verloren. Heute habe ich die Rechnung bekommen, ich soll beide Schlüssel zahlen. Bin ich dazu wirklich verpflichtet???
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also normalerweise, wenn das keine schliessanlage ist,hättest du den sowieso selber anfertigen können, was tut dein vermieter mit deinen wohnungsschlüsseln? und wenn ein schlüssel defekt ist sind die kosten so gering (ausser generalschlüssel das ist was anderes) das die vom mieter selbst zu tragen sind.(kleinreperaturklausel bis 150eur) was kostet das jetzt max. um 20 eur? dafür jetzt einen tanz veranstalten halte ich für übertrieben..
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Ich denke, es ist nicht zu viel verlangt dass dem Mieter zwei Wohnungsschlüssel ausgehändigt werden.
Soweit ich weiß, stehen einem Alleinmieter eh schon zwei Schlüssel zu.
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Zwei Schlüssel sind üblich und selbstverständlich, Du mußt aber kleinere Reparaturen (auch Verschleiß) selber übernehmen. Hast Du Beweise (Fotos etc.), daß der Schlüssel eingerissen war? War er schon so, als Du ihn ausgehändigt bekommen hast?
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Hallo. Regulär mußt du die Rechnung zahlen.Im Mietvertrag müßte auch stehen das der Mieter Kosten bis 100€ selber tragen muß. Gruß Ralf
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Einem Mieter stehen zwei Schlüssel der Wohnung, des Hauseinganges und des Briefkastens unentgeltlich zu (bei Mietbeginn). Für jeden weiteren Mieter ein weiterer Schlüssel (außer BK). die Kosten für den Ersatzschlüssel für den kaputten bei gegeb. Kleinreparaturklausel müsstest wohl du tragen, ansonsten der Vermieter, wenn dir kein Verschulden nachgewiesen werden kann.
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Was kost2t so ein Schlüssel 5 € ??. Aber wieso hast du nur einen Schlüssel? Das solltest du deienn Vermieter fragen. Und wieso hat de überhaupt einen, zum Nachmachen?
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Wenn eine vermiete Sache durch bestimmungsgemäßen Gebrauch verschleißt, ist der Ersatz oder die Reparatur Sache des Vermieters. Wenn der Schlüssel also tatsächlich durch Verschleiß defekt geworden ist, muss er dir kostenlos Ersatz stellen.
Das ist allerdings bei Schlüsseln nicht anzunehmen, weil "bestimmungsgemäßer Gebrauch" bei einem Schlüssel bedeutet, dass man damit eben das Schloss öffnet und sonst nichts. Der Abrieb dürfte da wohl kaum so stark sein, dass der Schlüssel durchbricht (wie etwas ein Ring, den man seit 25 Jahren am Finger hat).
Bei dem Riss stellt sich die Frage, ob der bereits bei Übergabe vorhanden war und ob das dokumentiert wurde. Wenn nein -> schade...
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schau mal in dein mietvertrag, wieviel schlüssel du bekommen haben sollst.
da sollte eigentlich mindestens 2 stehen.
aber egal, jetzt ist es eh zu spät.
du hast die wohnung gemietet (mit schlüssel) und mußt "beides" pflegen.
wenn etwas zu beanstanden war, hättest du es sofort angeben müsse.
also, die schlüssel zahlst du selbst.
aber generell...:
ich würde immer (mach ich immer) wenn ich irgentwo neu eingezogen binn ein neues schloss kaufen.
weil ich mir nur so sicher seihen kann das weder vermieter noch vormieter in die wohnung kommen.
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Schlüssel verschleißen nicht. Es kann höhstens ein Materialfehler gewesen sein, aber Schlüssel halten normalerweise ewig, bei entsprechendem Gebrauch.
Deswegen ist für den Vermieter wohl klar: Du hast dich draufgesetzt und er ist kaputt gegangen. Ergo -> Du musst zahlen.
Ich würde den Vermieter nochmal ansprechen und auf Kulanz hoffen.
Kommentar von Harry006Harry006 13.09.2012natürlich verschleißt ein schlüssel mit der zeit.
es dauert halt sehr lange.
Kommentar von bwhoch2bwhoch2 13.09.2012Ja, und mir ist letztens einer verfault.
Kommentar von Harry006Harry006 13.09.2012hast du etwa noch nie etwas von abreibung gehört ?
ständig schlüssel ins schloss und wieder raus...und dann drücken auch noch von innen federn "fühler" gegen den bart...
sowas lernt mann eigentlich schon in der schule.
Kommentar von Shogun1000Shogun1000 14.09.2012Wie benutzt ihr eigentlich eure Schlüssel?
Also ich habe hier ein Schloss, dass wird täglich benutzt und ist 35 Jahre alt. Ab und zu ein Spritzer WD-40 und das Ding läuft ohne hackeln.
Ja, ist eine Schließanlage.
wenn das teuer ist versuche es über deine haftpflichtversicherung zu regeln..kläre aber vorher ,welche story du da erzählst..erzählen musst,das die das übernehmen..
Zum einen erzählt man wohl am Besten die Wahrheit, da alles andere Betrug ist. Zum anderen ist das hier mit Sicherheit kein Haftpflichtfall. Des weiteren sind die Kosten grundsätzlich erstmal vom Vermieter zu tragen, es sei denn es ist Gegenteiliges vereinbart. Schlußendlich werden für eine gültige Kleinreperaturklausel allgemein 75€ als Höchstgrenze angesehen.
tettet ,sei mal nicht päpstlicher als der papst..es gibt bei den versicherungen ein aussschlussdeutsch, damit schon mal viele antragssteller durch ein raster fallen und überhaupt nicht bedient werden, also die versicherung zahlt nicht!
nur darauf habe ich hingewiesen. manchmal sind es kleine unwörter oder sätze die über leistung ode rnicht leistung entscheiden.
dann stimmt das eben nicht ,dass der vermieter hier immer für die kosten aufkommt, schon gar nicht, wenn es um eine schliessanlage geht. normalerweise weisen die vermieter auch darauf hin und empfehlen dem mieter eine haftpflichversicherung aus dem grund, da bei verlust der schlüssel, unter umständen das schloss im ganzen haus auf seine kosten aus sicherheitsgründen ausgetauscht werden muss und das kann richtig teuer werden.
und deine kleinreperaturklausel liegt nicht bei 75 sondern bei 150 eur.
halbwissen,zu verbreiten macht die sache nicht besser..
Damit du es auch verstehst, kurz ein Link zu Kleinreperaturen
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
Dann solltest du vielleicht mal kurz über den Unterschied zwischen Verlust und Zerstörung nachdenken, dann würde dir vielleicht klar werden, dass hier mit Sicherheit keine Haftpflichtversicherung einspringt und grundsätzlich der Vermieter in der Pflicht ist.
Zuletzt ist das hier
nicht der Hinweis das Geschene sprgfältig zu beschreiben, sondern die Aufforderung die Geschichte so zu gestalten, dass die Versicherung zahlt. Im Allgemeinen nennt man so etwas Versicherungsbetrug.
Wenn man wie du eher unwissend ist, sollte man sich mit seine Ratschlägen zurück halten.
tettet..
ich weiß nicht was du willst..natürlich übernimmt hier die haftpflicht..das problem hatten wir in unserem haus..und nochmal, das kriegst du offenbar in deinen kleinen kopf nicht hinein: JEDER versicherungmakler berät seine kunden, wie sie ihren fall der versicherung melden sollen! das hat nichts mit betrug zu tun, sondern mit KENNTNIS des versicherungsrechts..nur damit du den unsinn 2x postest wird er nicht wahrer!
und wnen du schon ganz wichtig zitierst: dann lies mal ALLES
im vertrag kann auch eine höhere summe vereinbart werden!
Ich fang mal wieder hinten an. Ich zitier mal weiter ganz wichtig den Teil, den du unterschlägst.
Verstehst du, Höchstgrenze pro Fall.
Auch wenn du scheinbar beratungsresistent bist nochmal: Es besteht ein Unterschied dazwischen die geeignete Formulierung zur Beschreibung eines Sachverhalts zu finden und irgendeine Story zu erzählen. Die Story ist nämlich klar. Der Schlüssel ist einfach zerbrochen. Da hier nirgendwo ein Verschulden der Fragestellerin zu erkennen ist, wird hier bei keiner wahrheitsgemässen Fallschilderung eine PHV leisten.