Wohnungsbaugenossenschaftsanteile, dürfen diese durch Tot des Mitglieds auf den Erben erhöht werden?

1 Antwort

Einen Fall mit dieser Konstellation kenne ich normalerweise nur, wenn die Ehefrau des Verstorbenen vorher nicht mit im Vertrag gestanden hat und meist auch kein Mitglied der Genossenschaft war. In diesen Fällen muss eine neuer Dauernutzungsvertrag (Mietvertrag bei Genossenschaften) mit der Ehefrau geschlossen werden, bei dem veränderte/neuere Konditionen gelten wie z.B. eine höhere Anzahl von Genossenschaftsanteilen. Dann wäre das auf jeden Fall zulässig.

Zulässig wäre es auch, wenn die letzten Mitgliederversammlung eine Erhöhung der Beträge der Genossenschaftsanteile beschlossen hätte. Würde ich aber als unwahrscheinlich betrachten.

Zur Sicherheit schau mal in die Satzung, ob du da nicht etwas findest und frag deine Mutter noch einmal mit welcher Begründung die Genossenschaft mehr Anteile haben möchte. Es ist doch die Frage warum die bisherigen nicht reichen.

sweety200922 
Fragesteller
 15.01.2016, 08:06

Danke Sheireen1990, meine Mutter ist zwar kein Mitglied aber sie steht zusammen mit meinem Vater im Mietvertrag. Deswegen ist das so irritierend für uns.