Wohnung in WG umwandeln?
Hallo
Erstmal die Hintergründe: wir sind ein Paar, das seit 5 Monaten in einer schönen, sehr grossen Wohnung in der Schweiz wohnt. Vor kurzem hat mein Partner seine Arbeitsstelle verloren (er hatte vor ein paar Jahren einen kleinen Schaden im Gehirn und seit dem leidet seine Konzentrations - und Merkfähigkeit). Er wird irgendwann (in ein paar Monaten) eine geschützte Stelle antreten können und dann natürlich auch weniger verdienen. Ab Januar verdient er leider gar nichts bis zum Einstieg in ebendiese Stelle :(
Wir schauen überall wo wir einsparen können und da wir zwei freie Zimmer haben, die frei werden, wollen wir sie vermieten. Wir haben sogar zwei berufstätige, ruhige und angenehme Personen, die einziehen möchten. Nun ist unsere Vermieterin eine ältere Dame und wir erleben sie als freundlich aber halt auch überkorrekt. Laut den CH-Bestimmungen ist es erlaubt Zimmer unterzuvermieten und die Vermieterin dürfte gar nicht nein sagen, es sei denn die beiden wären irgendwelche Alkoholiker oder kriminell.
Ich befürchte nun aber, dass sie nein sagen könnte, weil ihr das zu viele Leute in einer Wohnung sind, oder auch einfach so :(
Was ich auf keinen Fall will ist, dass sie den gesundheitlichen Zustand meines Partners oder seinen Arbeitsverlust mitbekommt - es ist ein kleiner Ort wo viel getratscht wird.
Also laut schweizer Gesetz muss ich sie zwar fragen aber sie darf nicht nein sagen.
Wie soll ich sie fragen?
4 Antworten
Biete ihr eine Beteiligung an Euren Mieteinnahmen an.
Wenn sie auch von dieser Untervermietung profitiert, wird sie eher geneigt sein, dieser zuzustimmen.
Biete ihr eine freiwillige moderate Mieterhöhung und Anpasung der BK an.
Eine Mietwohnung bleibt eine Mietwohnung, WG ist kein Mietrechtsbegriff. nu die Anzahl der Bewohner ändert sich durch die Untervermietung.
Wenn da drinn steht das du untervermieten darfst würde ich nochnichtmal bescheid sagen, das was in vertrag steht ist rechtens oder willst du bewisst rechenschaft abgeben, angenommen ich würde untervermieten wollen und hötte nichtvdas recht dazu dann wäre es sogar ein grund zur kündigung aber in deinen Fall eher nicht.
Das wird schwierig, wenn du das verheimlichen willst und ein "nein" nicht akzeptierst.
Nein auf keinen Fall will ich das verheimlichen. Wenn sie nein sagt, ist halt nein.